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Geschrieben von EinTraumWirdWahr am 01.03.2016, 15:43 Uhr

Leewja

Ich habe jetzt die anderen Antworten gar nicht weiter gelesen, weil ich wenig Zeit habe.

Der Mann in deinem Beispiel ist doch aber nicht wegen seiner Einstellung politisch verfolgt, würde ich sagen.

Die Strafanzeige wegen entsprechender Vorkommnisse haben ja nichts mit der Einstellung zu tun, sondern, weil er irgendwas rechtswidriges getan hat. Das er das aus Gesinnungsgründen tat, ist erstmal zweitrangig. Angezeigt wird er wegen der Tat ohne Frage nach dem politischen Hintergrund.

Nur, weil einer "rechts denkt" wird hier niemand verfolgt. Ich könnte generell gegen Ausländer sein und die alle doof finden, verfolgt werde ich nicht. Genausowenig werde ich verfolgt, weil ich an Gott glaube, oder extrem links eingestellt bin oder alle Flüchtlinge gern - gedanklich - in meinen Wohnort holen möchte.

Insofern stellt sich die Frage nach politischem Asyl woanders doch gar nicht ... oder?

Außer, ich habe dich falsch verstanden :-)

Wenn du mit politisch verfolgt "nur" meinst, dass er seinen Job verliert, weil er rechts ist, dann weiß ich nicht ... keine Ahnung, ob sowas überhaupt vorkommt, solange man seinen Job dennoch richtig und regelkonform erledigt. Wenn er die Regeln bricht, dann ist auch wieder egal, was ihn dazu antrieb. Verfolgt ist er nicht, sondern nur wegen Gesetzesbruch angezeigt.

 
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