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Geschrieben von Leewja am 01.03.2016, 17:22 Uhr

Leewja...ja, mein Beispiel war viell nicht idealmir ging es eher um de frage,

ob man davon ausgehen kann, wenn jemand als politisch verfolgter Asyl beantragt, was ja sein Menschenrecht ist, ob das asylgewährende Land tatsächlich davon ausgehen kann, dass die politischen Ansichten, derentwegen er verfolgt wird, unbedingt den eigenen idealen entsprechen oder nicht.

ich meine nicht.

also können theoretisch auch islamistische terrormilizmiglieder oder vergewaltigungslegalisierer oder kukluxklan Mitglieder sich auf politische Verfolgung berufenen dannn stellt sich wieder die Frage. ...gönnen wir auch solchen all ihre uneingeschränkten Menschenrechte?

 
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