von Leena am 30.07.2013, 19:25 Uhr |
@Leena: nochmal Steuern
Säumniszuschläge und Zinsen sind zwei verschiedene Sachen, bitte nicht verwechseln.
Die Vollverzinsung ist in § 233a AO geregelt, Zinsen generell in §§ 233 - 239 AO. Säumniszuschläge werden in § 240 AO geregelt.
Die Vollverzinsung gilt für Erstattungen wie für Nachzahlungen gleichermaßen.
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- @Leena: nochmal Steuern - carla72 30.07.13, 16:49
- Re: @Leena: nochmal Steuern - 6522susanne 30.07.13, 18:18
- Re: @Leena: nochmal Steuern - Leena 30.07.13, 19:25
- Re: @Leena: nochmal Steuern - carla72 30.07.13, 19:38
- Re: @Leena: nochmal Steuern - Leena 30.07.13, 19:25
- Re: @Leena: nochmal Steuern - 6522susanne 30.07.13, 18:18
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