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von Leena  am 30.07.2013, 19:25 Uhr

@Leena: nochmal Steuern

Säumniszuschläge und Zinsen sind zwei verschiedene Sachen, bitte nicht verwechseln.

Die Vollverzinsung ist in § 233a AO geregelt, Zinsen generell in §§ 233 - 239 AO. Säumniszuschläge werden in § 240 AO geregelt.

Die Vollverzinsung gilt für Erstattungen wie für Nachzahlungen gleichermaßen.

 
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