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@Leena: nochmal Steuern

Thema: @Leena: nochmal Steuern

Leena, ich hole das mal hoch, das interessiert mich jetzt: wenn meine ESt-Vorauszahlung auch nur einen Tag zu spät auf dem Konto des Finanzamts ankommt (Verschulden hin oder her), muss ich sofort Zinsen zahlen, und zwar nicht zu knapp. Dabei habe ich das Geld, das ich versteuern muss, noch gar nicht bekommen. Das Finanzamt hingegen hat bis zum 1.5. des folgenden Folgejahres Zeit, bevor es Zinsen zahlen muss, also für 2013 ab 1.5.2015, habe ich Dich da richtig verstanden? Wo ist das denn das Gleiche? LG, carla

von carla72 am 30.07.2013, 16:49



Antwort auf Beitrag von carla72

Hallo, was du meinst ist der Säumniszuschlag für eine verspätet eingegangene Zahlung. Der hat nix mit Zinsen zu tun. Google doch mal. Viele Grüße Susanne

von 6522susanne am 30.07.2013, 18:18



Antwort auf Beitrag von 6522susanne

Säumniszuschläge und Zinsen sind zwei verschiedene Sachen, bitte nicht verwechseln. Die Vollverzinsung ist in § 233a AO geregelt, Zinsen generell in §§ 233 - 239 AO. Säumniszuschläge werden in § 240 AO geregelt. Die Vollverzinsung gilt für Erstattungen wie für Nachzahlungen gleichermaßen.

von Leena am 30.07.2013, 19:25



Antwort auf Beitrag von Leena

Ihr habt recht. Danke für die Aufklärung. Zinsen wären wesentlich günstiger. Lg, carla

von carla72 am 30.07.2013, 19:38