Leena, ich hole das mal hoch, das interessiert mich jetzt:
wenn meine ESt-Vorauszahlung auch nur einen Tag zu spät auf dem Konto des Finanzamts ankommt (Verschulden hin oder her), muss ich sofort Zinsen zahlen, und zwar nicht zu knapp. Dabei habe ich das Geld, das ich versteuern muss, noch gar nicht bekommen.
Das Finanzamt hingegen hat bis zum 1.5. des folgenden Folgejahres Zeit, bevor es Zinsen zahlen muss, also für 2013 ab 1.5.2015, habe ich Dich da richtig verstanden?
Wo ist das denn das Gleiche?
LG, carla
von
carla72
am 30.07.2013, 16:49
Hallo,
was du meinst ist der Säumniszuschlag für eine verspätet eingegangene Zahlung. Der hat nix mit Zinsen zu tun. Google doch mal.
Viele Grüße
Susanne
von
6522susanne
am 30.07.2013, 18:18
Säumniszuschläge und Zinsen sind zwei verschiedene Sachen, bitte nicht verwechseln.
Die Vollverzinsung ist in § 233a AO geregelt, Zinsen generell in §§ 233 - 239 AO. Säumniszuschläge werden in § 240 AO geregelt.
Die Vollverzinsung gilt für Erstattungen wie für Nachzahlungen gleichermaßen.
von
Leena
am 30.07.2013, 19:25
Ihr habt recht. Danke für die Aufklärung. Zinsen wären wesentlich günstiger.
Lg, carla
von
carla72
am 30.07.2013, 19:38