Geschrieben von IngeA am 24.05.2021, 20:23 Uhr |
Kurzfristige Pflegelücke
Da hattet ihr eher ein schlechtes KH erwischt, zumindest was das Entlassmanagement anlangt.
Die Krankenhäuser sind im Rahmen des Entlassmanagements verpflichtet zu klären ob und wie der Patient nach dem Krankenhausaufenthalt versorgt werden kann und muss. Wenn die pflegende Eherfrau zu dem Zeitpunkt selbst nicht Pflegen kann, ist das Krankenhaus verpflichtet sich um einen entsprechenden Pflegeplatz zu kümmern, genauso wenn der Patient in einem schlechteren Zustand entlassen wird, als er vor der (neuen) Erkrankung hatte. Denn dann kann es sein, dass der pflegende Angehörige eben auch mit dieser neuen Belastung überfordert ist.
Schön dass sich die Schwester von euch so lieb drum gekümmert hat, aber das ist die Aufgabe des Sozialdienstes und dem hättet ihr oder die Schwester (eigentlich der Arzt der entsprechenden Station) auf die Füße treten müssen.
LG Inge
- Kurzfristige Pflegelücke - bobcat 22.05.21, 18:20
- Kurzzeitpflege ggf ? - Ellert 22.05.21, 18:36
- Re: Kurzfristige Pflegelücke - Maroulein 22.05.21, 18:37
- Re: Kurzfristige Pflegelücke - Tai 22.05.21, 22:58
- Re: Kurzfristige Pflegelücke - bobcat 23.05.21, 11:24
- Re: Kurzfristige Pflegelücke - Okypete 23.05.21, 10:09
- Re: Kurzfristige Pflegelücke - IngeA 24.05.21, 20:23
- Inge - Okypete 29.05.21, 11:47
- Re: Kurzfristige Pflegelücke - Felica 24.05.21, 23:28
- Re: Kurzfristige Pflegelücke - IngeA 24.05.21, 20:23
- Kurzzeitpflege nur wenn es gar nicht anders geht.. - bobcat 23.05.21, 11:30
- Könnt Ihr es Euch nicht aufteilen ? - Ellert 23.05.21, 14:08
- Re: Könnt Ihr es Euch nicht aufteilen ? - bobcat 24.05.21, 8:29
- Könnt Ihr es Euch nicht aufteilen ? - Ellert 23.05.21, 14:08