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Geschrieben von Moneypenny77* am 10.10.2005, 14:31 Uhr

Kündigungsschutz.

Das wird auch alles ganz gern herumgedreht. Einschränkungen beim Kündigungsschutz heißt doch nicht, daß von heute auf morgen jeder entlassen werden kann und soll.

Fakt ist, daß es mit dem Kündigungsschutz einfach zu weit getrieben wird. Wer zum Beispiel glaubt, als AG einen AN in der Probezeit "problemlos" entlassen zu können, der irrt. Ich habe es in meiner Bankzeit mehr als einmal erlebt, daß totale Flaschen während der Testphase entlassen wurde, nach MEHREREN gelben Karten und klarem Unwillen, es besser zu machen, obwohl sie es besser konnte. Trotzdem rannten die zum Fachanwalt für Arbeitsrecht und klagten auf Abfindung etc. Zwar kamen sie nicht durch, aber das Beharren auf Ausnahmen von der Kündigung in der Probezeit kostet den AG Zeit, Geld und Nerven. Wer bitte bringt denn da noch gern den Mut auf, auch mal Leute einzustellen, die zwar einen krummen Lebenslauf haben oder älter sind, wenn "Versuchen wir es mal" so schwer ist? Und ein schwarzes Schaf kann den ganzen Laden auf den Kopf stellen, erst Recht, wenn es ein Frischling ist, das man nicht mehr los wird.

Ebenfalls ist es alles andere als einfach, Arbeitsverträge aufzulösen. Als AG muß man sich verdammt viel gefallen lassen, bis man endlich mal eingreifen darf. Nicht selten muß man zusehen, wie offenkundig boykottiert und sabotiert wird! Letztlich geht das ja auch zu Lasten der AN auf dem Markt, die den Job sehr gut und gern machen würden.

 
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