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Geschrieben von shinead am 18.03.2015, 8:39 Uhr

Kindergeldanrechnung H4

Ob das Amt diese einfache Rechnung auch machen kann/will/muss?

Fakt ist, dass der KM die Hälfte des Kindergeldes beim Wechselmodell zusteht und der KV dieses an sie zahlen muss.
Vergleichbar mit Unterhalt.
Da wird auch nicht nach dem Zuflussprinzip (das m.E. nur eine zeitliche Zuordnung ermöglicht und sozusagen das Gegenteil des Realisierungsprinzips darstellt) vorgegangen. Der Unterhalt wird auch dann angerecht, wenn man dessen Eintreibung nicht voran treibt und sozusagen "freiwillig" darauf verzichtet.

Der Vater wirtschaftet m.E. hier schön ein paar Euros zu Lasten der KM in seine Tasche.
Klagt sie nicht, hat sie das Geld eben weniger.
M.E. sollte da auch das Jugendamt hinter her sein. Wenn sie schon therapieren, sollten sie Rechtsverstöße auch klar definieren und deren Konsequenzen erläutern.

 
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