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Geschrieben von SusanneZ am 09.10.2006, 13:46 Uhr

kennt sich jemand damit aus? Was rechtliches

Von wann genau ist die Rechnung? Soweit ich weiß, darf die Rechnung keinen Tag älter als 2 Jahre sein - danach entfällt die Forderung.

Ist sie noch nicht überfällig, dann musst du dir die Rechnung schicken lassen. Würde aber nichts bezahlen, wenn die Ware nie ankam. Wer hier jedoch in der Beweispflicht steht, weiß ich nicht.

LG

 
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