Geschrieben von Suka73 am 09.10.2006, 12:06 Uhr |
kennt sich jemand damit aus? Was rechtliches
Hi, ich habe zwar drei Jahre lang ne Ausbildung zur ReNo gemacht, auch in dem Job gearbeitet aber stecke hier fest.
Ich habe vor ca. einer Woche ein Schreiben einer Inkassofirma bekommen mit einer Rechnung von fast 90 Euro, Ausgangsrechnung 30 Euro, einer Firma, die ich im Leben noch nie gehört oder gesehen habe. Sie hätten mir wohl Mahnungen geschickt (habe nie was bekommen!) und jetzt hätte die Firma X eben das Inkassobüro beauftragt.
Die Rechnung ist von 2004!
Jetzt habe ich denen geschrieben, dass ich mir nicht vorstellen kann, um was es da geht und warum und weshalb. Ich erinner mich noch dunkel, dass ich mal Fotos bei einem Drogeriemarkt bestellt habe, die aber nie ankamen. Also habe ich nicht bezahlt, habe auch nicht angefragt. Die haben sich nie wieder gemeldet, ich bin davon ausgegangen, da das ganze online über die Bühne ging, der Auftrag ist nicht angekommen, damit war das Ding für mich erledigt...
Ich DENKE, dass es hierbei um den Drogeriemarkt geht, aber in Zusammenhang mit Firma X taucht der nirgends auf.
Wie auch immer, jetzt kommt eben die Rechnung mit Drohung der ZV und ich habe geschrieben, ich hätte gern mal ne Aufklärung, wer die Firma ist, was für eine Rechnung, was war Gegenstand der Rechnung usw. Das habe ich per mail am Donnerstag geschrieben, am Freitag kam eine automatische Rückantwort, dass man sich um den Sachverhalt kümmert und sich meldet.
Am Samstag, also zwei Tage später, bekomme ich Post auf den Schriftwege, sie hätten mit der Firma Rücksprache gehalten und die Fordern die Zahlung des Gesamtbetrages und das pronto sonst ZV.
Ich finde das unverschämt. Ich habe jetzt noch mals geschrieben, dass ich definitiv nicht zahle solange ich nicht weiß, worum es geht und wer hier der Gläubiger ist.
Wie soll ich mich weiter verhalten, Verbraucherschutz einschalten?
LG Sue
Re: kennt sich jemand damit aus? Was rechtliches
Antwort von Peli75 am 09.10.2006, 12:12 Uhr
Hi,
schreib denen doch mal, dass du gern eine Kopie der offenen Rechnung hättest und dann auch sofort bei Eingang der Rechnung zahlen würdest.
Also ich würde auch nichts zahlen, was ich nicht nachvollziehen kann.
LG
Peli
Re: kennt sich jemand damit aus? Was rechtliches
Antwort von Shinead am 09.10.2006, 12:22 Uhr
Das Inkassobüro muss Dir detailliert Auskunft über den Rechnungsinhalt geben können. Zur Übergabe an ein IB werden (normalerweise)alle Dokumente in Kopie übergeben.
Bestehe auf eine Kopie der ursprünglichen Rechnung. Die muss Dir zur Verfügung gestellt werden.
Den Verbraucherschutz würde ich erst einschalten, wenn ein Mahnbescheid ohne vorherige Rechnungsklärung kommt, oder die Rechnung definitiv nicht von Dir ist...
Gruß
Shinead
Re: kennt sich jemand damit aus? Was rechtliches
Antwort von SusanneZ am 09.10.2006, 13:46 Uhr
Von wann genau ist die Rechnung? Soweit ich weiß, darf die Rechnung keinen Tag älter als 2 Jahre sein - danach entfällt die Forderung.
Ist sie noch nicht überfällig, dann musst du dir die Rechnung schicken lassen. Würde aber nichts bezahlen, wenn die Ware nie ankam. Wer hier jedoch in der Beweispflicht steht, weiß ich nicht.
LG
Verjährung..
Antwort von Shinead am 09.10.2006, 13:55 Uhr
... kommt meines Wissens nach nicht in Betracht. Nach dem neuen Verjährungsrecht (01.01.2002) gilt eine Frist von 3 Jahren.
Gruß
Shinead
Seiler & Kollegen ?
Antwort von safrarja am 09.10.2006, 14:29 Uhr
Hallo !
Kam das Schreiben zufällig von Seiler & Kolegen ?
lG safrarja
Die Zwangsvollstreckung funktioniert so:
Antwort von tinai am 09.10.2006, 15:20 Uhr
Zunächst wird ein Mahnbescheid beantragt, dann zugestellt. Dem kann innerhalb von 14 Tagen widersprochen werden. Und dann müssen sie vor Gericht.
In den Widerspruch schreibst Du rein, dass Du weder eine Rechnung hast, noch die Firma kennst und bisher auch keine Mahnungen erhalten hast und die Forderung grundsätzlich bestreitest, da Dir die Grundlage unbekannt ist und Du auch trotz Aufforderung nichts bekommen hast (keine Zweitschrift). Dann müssen sie klagen und das machen sie nur, wenn sie ihrer Sache 100% sicher sind und bei 30 Euro Ausgangsforderung wirds haarig. Vor Gericht müssten sie auch erklären, warum sie Dir die Unterlagen nicht geschickt haben und ggf. den Versand nachweisen.
WICHTIG: Verpasst Du die Frist zum Widerspruch beim Mahnbescheid, haben sie auf jeden Fall einen vollstreckbaren Titel. Gegen den kannst Du dann klagen, aber das stünde in keinem Verhältnis zur Forderung.
Ohne vollstreckbaren Mahnbescheid keine Zwangsvollstreckung.
Solltest Du eine Rechtsschutzversicherung haben, geh mit einem eventuellen Mahnbescheid direkt dorthin.
Gruß Tina
Re: Die Zwangsvollstreckung funktioniert so:
Antwort von Twins-Dad am 09.10.2006, 16:53 Uhr
"Ohne vollstreckbaren Mahnbescheid keine Zwangsvollstreckung."
Gibts den denn? :-)
Re: kennt sich jemand damit aus? Was rechtliches
Antwort von faya am 09.10.2006, 19:48 Uhr
Finde es ungewöhnlich, daß auf dem Schreiben der Inkassofirma kein Gläubiger-Name draufsteht.
Ist das denn eine seriöse Inkassofirma oder versuchen die eher die Leute so zu erschrecken, daß sie auf eine Bluff-Inkasso-Firma reinfallen ?!
Nicht jeder fragt nach - grad bei relativ kleinen Beträgen zahlt manch einer vielleicht panikartig.
Re: kennt sich jemand damit aus? Was rechtliches
Antwort von Moneypenny77* am 09.10.2006, 21:15 Uhr
Ich bezweifle stark, daß sich eine der großen Drogeriemärkte bei solchen Sachen von Inkasso-Firmen vertreten läßt, da sie letztlich eigene Rechtsabteilungen haben werden, die solche Dinge für sie klären. Und auch die werden erstmal Mahnungen schicken.
Ich glaube eher, daß hier eine Firma versucht, auf epresserische Art und Weise zu betrügen. Ich würde den Brief der Staatsanwaltschaft der Stadt schicken, in der die Inkasso-Firma ansässig ist. Bevor es noch Leute gibt, die sich einschüchtern lassen und zahlen.
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