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Geschrieben von Alex2003 am 22.03.2013, 7:09 Uhr

kennt sich da jemand aus? wenn nicht krankenversichert?

kennt sich da jemand aus?
meinem mann ( aus 1. ehe ) sein kind ist 18 und hat sich jetzt selber einweisen lassen! das berufsförderungsjahr ( das ihr den einstieg in die arbeit erleichtern soll, da hat sie es solange getrieben, bin sie nicht mehr kommen zu brauchen hatte ) da ist sie rausgeflogen und nun wissen wir nciht, ob sie krankenversichert ist.
oder wie läuft das, wenn man 18 ist und keine arbeit und sonst nichts hat?
mein mann zahlt im moment noch unterhalt an sie, aber was ist wenn sie nicht versichert ist ( bekommen keine auskünfte über sie und werden nur angelogen )? kann mein mann dann die rechnung bezahlen? oder da sie 18 ist muss sie selber dafür aufkommen?
haben erst nächste woche termin beim anwalt.
danke

 
5 Antworten:

Re: kennt sich da jemand aus? wenn nicht krankenversichert?

Antwort von olchifan am 22.03.2013, 8:08 Uhr

Was ist den mit der Mutter? Ist sie nicht über die Mutter familienversichert?

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denn

Antwort von olchifan am 22.03.2013, 8:08 Uhr

d

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Re: kennt sich da jemand aus? wenn nicht krankenversichert?

Antwort von ursel am 22.03.2013, 8:27 Uhr

dein Stiefkind kann grundsätzlich bis 22 familienversichert sein, wenn es erwerbslos ist, bei Schule oder Studium bis 24. Für eine Familienversicherung muß halt der Vater einen Antrag bei seiner Kasse stellen, aber vorab wäre zu klären, ob das Kind noch selbst irgendwie versichert ist.

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ich nochmal

Antwort von Alex2003 am 22.03.2013, 8:55 Uhr

wie kann mein mann einen antrag stellen, wenn er keine infos bekommt?
mutter wieder neu verheiratet und arbeitet nur auf 400 euro!
kann sie dann auch dort mitverscihert werden?

ich möchte eigentlich nur wissen, ob wir falls es so wäre, wir auch zur kasse gebeten werden könen, falls sie nicht versichert wäre ( zuzutrauen wäre es ihr )?

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Re: ich nochmal

Antwort von ursel am 22.03.2013, 9:02 Uhr

Also Infos müsstet ihr schon bekommen, ggf. über die KK. Ich denke aber nicht, das da Kosten auf euch zukommen, da die Tochter ja grundsätzlich einen Anspruch auf Familienversicherung hätte und man das, sollten Kosten auf die Tochter zukommen, auch noch rückwirkend mit diesem Anspruch machen könnte.

Die Mutter kann nur bei Ihrem neuen Mann mitversichert werden, von deinem ist sie ja geschieden..

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