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Geschrieben von Lauch1 am 15.08.2012, 17:56 Uhr

ist bzw wäre das dann nicht ne AGG diskriminierung? religion?

Nein, das ist keine Diskriminierung:
Der kirchlische Arbeitgeber darf die Angestelltenverhältnisse selbst regeln. Und Überprüfen kann er das Vorhandensein einer Konfession durch Vorlage einer Taufurkunde und der Einzahlungsbestätigung des Kirchenbeitrages.

 
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