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Geschrieben von Trini am 21.03.2007, 11:11 Uhr

Ich kacke zurück!

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Universitätsstudium ist die Voraussetzung

Für den Zugang zum Richteramt wird nach dem Deutschen Richtergesetz ein erfolgreich abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Universitätsstudium vorausgesetzt, das mit der ersten juristischen Staatsprüfung abschließt. Dieser folgen die zweite Staatsprüfung nach zweijährigem Referendariat und der dreijährige Dienst als Richter auf Probe. "Nur wer das zweite Staatsexamen mit weit überdurchschnittlichen Examensnoten abschließt und soziale Kompetenz nachweisen kann, hat Chancen auf eine Probezeit", schränkt Bettina Mävers, Bundesgeschäftsführerin beim Deutschen Richterbund in Berlin, den Kandidatenkreis ein.

Doch nach erfolgreicher Probezeit folgt die Verbeamtung auf Lebenszeit. Mit einer solchen Garantie können nur ganz wenige Jobs mithalten. Die andere Seite der Medaille: das Gehalt ist nach so langer Ausbildungszeit eher niedrig. Für Richter gilt die sogenannte R-Besoldung, die gesetzlich geregelt ist. In Zahlen sind das für einen 31-Jährigen rund 3310 Euro, Verheiratete erhalten einen Aufschlag von 105 Euro, für Kinder gibt es jeweils knapp 200 Euro. "Die Einstellungschancen sind sehr gering, da die Länder auch im Justizbereich Einsparungen vornehmen und teilweise Stellen nicht neu besetzt werden", macht Bettina Mävers wenig Mut auf ein Richteramt, was Eva Bezold bestätigt.

Zitat Ende

Trini

 
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