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Geschrieben von kathi79 am 17.07.2005, 7:06 Uhr

Harz 4 incl. Zulagen höher als Durchschnittsverdienst einer Familie ?

Ich arbeite jetzt seit 3 Wochen als Leistungsrechner für ALGII. Ich muss sagen das es ganz schön heftig manchmal ist.

Aber, wenn ein Hartz-IV-Empfänger etwas arbeitet,kommt unter dem Strich manchmal mehr raus. Es gibt bei ALG-II jede Menge Freibeträge und Pauschalen, die von dem Verdienst noch abgezogen werden.

Ich arbeite nun nicht beim Arbeitsamt, sondern bei einer Optionskommune (Kreisverwaltung, die die ALG-II-Vorgänge selbst bearbeitet). Wir haben bestimmte Vorgaben bei der Wohnungsgröße und der Miete. Selbst wenn jemand in einer "unangemessen" großen oder teuren Wohnung lebt, hat er noch 6 Monate Zeit, sich was angemessenes zu suchen. Solange wird bei uns die tatsächliche Miete abzügl. einem Eigenanteil für Warmwasser gezahlt. Bei den Heizkosten ist es auch so, dass man guckt, was angemessen ist. Sind diese zu hoch wird nach den 6 Monaten nur noch das angemessene bezahlt und der Rest muss dann halt aus der Regelleistung (345 bzw. 331 Euro) bezahlt werden. Ich finde es nur sehr traurig, das viele Leute gar nicht umziehen können, weil es einfach keine billigen Wohnungen gibt. Und selbst ich weiß gar nicht so genau woher man die angemessenen Kosten hat. Ich finde es gibt kaum Wohnungen die dem entsprechen. Da müsste man sich ja mal Gedanken machen in der obersten Politikeretage, ob solche "Schätzungen" realistisch sind. Und ich finde auch, das schon lange kein Unterschied mehr zwischen Ost und West gemacht werden dürfte, da die Lebenshaltungskosten gleich hoch sind.

Das ALG II ist ja eigentlich so angelegt, das es recht wenig ist, damit die Leute einen Anreiz haben, arbeiten zu gehen. Das klappt zwar noch bei Singles oder Pärchen, aber bei 2,3 Kindern und mehr findet man kaum einen Job mit dem man besser verdient.

Ich lass mich mal überraschen was nun im Herbst verändert wird. Es soll ja dann keine Unterschiede mehr zwischen Ost- und West-Regelleistung geben und einheitlich auf 412 Euro angehoben werden.

LG Kathrin

 
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