Geschrieben von leaelk am 01.05.2014, 10:26 Uhr |
Habe ich ein Wahlrecht bei einer Familienhilfe bzw kann den STD Umfang bestimmen
Familienhilfe beantragen:
Dazu kann ich nur sagen, dass das oftmals abgelehnt wird.
Dazu braucht es in den meisten Städten schon gravierende Erziehungsprobleme.
In allererster Linie möchte das Jugendamt dann die Familienhilfen schicken, die beim Amt direkt angestellt sind.
Ansonsten kann man Wünsche äußern, aber man hat keinen Anspruch auf ein Wahlrecht.
- Habe ich ein Wahlrecht bei einer Familienhilfe bzw kann den STD Umfang bestimmen - milchmädchen_28 30.04.14, 22:05
- Re: Habe ich ein Wahlrecht bei einer Familienhilfe bzw kann den STD Umfang bestimmen - Strudelteigteilchen 30.04.14, 22:29
- Re: Habe ich ein Wahlrecht bei einer Familienhilfe bzw kann den STD Umfang bestimmen - milchmädchen_28 30.04.14, 22:37
- Re: Habe ich ein Wahlrecht bei einer Familienhilfe bzw kann den STD Umfang bestimmen - shayeen08 30.04.14, 23:01
- Re: Habe ich ein Wahlrecht bei einer Familienhilfe bzw kann den STD Umfang bestimmen - leaelk 01.05.14, 10:26
- Was oft hilfreich ist.... - Strudelteigteilchen 01.05.14, 11:17
- Re: Habe ich ein Wahlrecht bei einer Familienhilfe bzw kann den STD Umfang bestimmen - leaelk 01.05.14, 10:26
- Re: Habe ich ein Wahlrecht bei einer Familienhilfe bzw kann den STD Umfang bestimmen - shayeen08 30.04.14, 23:01
- Re: Habe ich ein Wahlrecht bei einer Familienhilfe bzw kann den STD Umfang bestimmen - milchmädchen_28 30.04.14, 22:37
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