Geschrieben von Seansmama am 17.12.2016, 19:04 Uhr |
gutachten
Also im Grunde kannst Du eine Kopie des fertigen GA beim Arzt einfordern, wenn du es in Auftrag gegeben hast. Wenn es aber z. B. von der Krankenkasse oder Gericht bezahlt wird, dann musst Du es dort anfordern und auch bezahlen, der Arzt wird es Dir in dem Fall nicht aushändigen! Du kannst immer ein Gegengutachten erstellen lassen, musst Du aber immer selber bezahlen.
- gutachten - pauline-maus 17.12.16, 10:19
- Re: gutachten - momoo 17.12.16, 12:23
- Re: gutachten - Seansmama 17.12.16, 19:00
- Re: gutachten - Seansmama 17.12.16, 19:04
- Re: gutachten - pauline-maus 17.12.16, 20:32
- Re: gutachten - Seansmama 17.12.16, 21:37
- Re: gutachten - pauline-maus 18.12.16, 8:21
- Re: gutachten - Seansmama 17.12.16, 21:37
- Re: gutachten - pauline-maus 17.12.16, 20:32
- Re: gutachten - Seansmama 17.12.16, 19:04
- Re: gutachten - Seansmama 17.12.16, 19:00
- Re: gutachten - momoo 17.12.16, 12:23
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