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Geschrieben von ungewohnt am 11.02.2015, 20:42 Uhr

Generalvollmacht?

Wenn die Tochter eine Vollmacht - über den Tod hinaus - erhält, kann sie fast alles erledigen. Eine Generalvollmacht würde alle Konten betreffen. Kontoauflösung geht nur durch Inhaber bzw. Erben.

Beim Oder-Konto müssen beide Kontoinhaber sein.

 
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