Geschrieben von mandala67 am 18.07.2011, 16:28 Uhr |
garantiefall defekter receiver - wie lange muß man auf ware warten?
anfang juni haben wir einen receiver zum baumarkt zurückgegeben, da defekt (3 monate alt)
der hersteller hat scheinbar sehr viele reklamationen und kann nicht liefern.
weiß jemand - wie lange man warten muß ?
danke
mandala67
Re: garantiefall defekter receiver - wie lange muß man auf ware warten?
Antwort von Christine70 am 18.07.2011, 16:46 Uhr
das hatten wir gerade auch erst mit einem rechner...
wenn der hersteller eine reperatur anbietet, dann sollte man ihm 3 - 4 wochen zeit geben. danach nochmal 14 tage zum zurücksenden. sollte nach 6 wochen noch nichts angekommen sein, eine weitere frist von 2 wochen setzen.
danach kannst du den kaufvertrag rückgängig machen
so wars bei uns..
man muss aber auch den unterschied zwischen gewährleistung und garantie kennen.
da es bei euch erst 3 monate waren, fällt das unter garantie.
Re: garantiefall defekter receiver - wie lange muß man auf ware warten?
Antwort von Bengelengelmama am 18.07.2011, 16:51 Uhr
du musst dem Hersteller 2x Nachbessern lassen, danach kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten und das Geld zurückfordern.
Wie lange ist relativ, da gibt es keine gesetzl. Bestimmung. Am besten eine angemessene Frist geben, ca. 4 Wochen, solltest du dann noch nichts von denen gehört haben, nochmal eine Frist setzen, sollte die wieder verstreichen hast du das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Sofort zum Baumarkt fahren und den Sachstand erfragen...
Antwort von Ralph am 18.07.2011, 17:27 Uhr
... je nach Auskunft dann mal frech fragen, wie es mit "Geld sofort zurück" ausschaut. Wenn der Baumarkt sich erwartungsgemäß nicht darauf einläßt, schriftlich eine weitere Woche Frist zur Instandsetzung und Lieferung setzen und abwarten.
Sollte sich dann immer noch nichts tun, letzte Frist (14 Tage) schriftlich setzen und ankündigen, danach vom Kaufvertrag zurücktreten und Kaufpreis erstattet haben zu wollen. Spätestens dann sollten/werden sie sich tummeln.
Wichtig ist, daß Ihr den Baumarkt nachweisbar in Verzug setzt, also am besten Einschreiben mit Rückantwort.
Viele Grüße
Ralph
@ Ralph
Antwort von Bengelengelmama am 18.07.2011, 17:37 Uhr
wenn du ihnen einen Zeit von einer Woche, oder zwei Wochen gibt, d.h. die Frist ist kalendarisch erfassbar, dann sind sie automatisch im Verzug, sobald die Frist verstrichen ist, da muss man die nicht mehr in Verzug setzen.
Derzeit sind sie NICHT in Verzug...
Antwort von Ralph am 18.07.2011, 17:47 Uhr
Der Status Quo ist der, daß das gerät abgegeben wurde ohne verbindliches Datum, bis wann das Gerät wieder da zu sein hat. Das ist ja auch der normale Weg, so würde ich es auch machen.
Jetzt sind aber schon fast sieben Wochen um, ohne daß sich irgendetwas bewegt hätte. Will/muß man juristische geschütze auffahren, kommt man um die verzugsetzung nicht herum, und genau das ist bis jetzt nicht geschehen, jedenfalls lese ich das aus dem Posting nicht heraus.
Mit einer Fristsetzung kommt man wohl auch nicht aus, zwei sollten es schon sein, deshalb würde ich nachweislich eine zweite einräumen.
Ralph
Re: Derzeit sind sie NICHT in Verzug... ich danke euch!
Antwort von mandala67 am 18.07.2011, 20:23 Uhr
richtig ralph!
nein, wir haben ja nicht gedacht, das es so lange dauert!
zwischendurch haben wir schon mal angerufen.
jetzt setzen wir was schriftliches auf - denn langsam ist die geduld am ende.
danke euch für die antworten
nächstes mal nicht mehr im baumarkt - über amazon wäre das thema sicher schon erledigt.... da habe ich nur top-erfahrungen gemacht.
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