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Geschrieben von 2Süße am 09.03.2016, 21:06 Uhr

Frage zur Gewährleistung

Hallo,

wir haben Mitte November bei Ebay ein neuwertiges Smartphone (90€) bei einem Händler gekauft, mit Rechnung und 1 Jahr Gewährleistung.

Jetzt ist der Lautstärkeregler defekt und der Händler meint, klar, könnt ihr einschicken. Aber bitte beachten, dass mechanische Beschädigungen nicht kostenfrei repariert werden.

Einer Reparatur stehe ich nicht im Wege, den Kosten die mir entstehen sollen aber schon. Habe ich einen Denkfehler?

Danke 2Süße

 
4 Antworten:

Re: Frage zur Gewährleistung

Antwort von Fru am 09.03.2016, 22:04 Uhr

Ich gehe davon aus, das das so in der Art wie die Bremsen am Auto sind... Mechanisch, bzw. Verschleißteil keine Garantie. Ist meine Vermutung!

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Re: Frage zur Gewährleistung

Antwort von seevetaler am 10.03.2016, 8:24 Uhr

Gewährleistung und Garantie sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Der Verkäufer gewährleistet , das das Smartphone zum Zeitpunkt des Verkaufes und der Lieferung keine Mängel hat. Er haftet nur, wenn seinerzeit schon ein Mangel bestanden hat.
Tritt so wie jetzt nach 4 Monaten ein Defekt auf, hat das nichts mit der Gewährleistung zu tun. Es sei denn Du gehst davon aus, das der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung schon bestand.
Anders wäre es bei der Garantie, dann müsste der Hersteller es zu seinen Lasten reparieren lassen, wenn diese Teile Bestandteil der Garantie sind.
Eigentlich ist es so, das die Gewährleistung Sache des Händlers ist und bei der Garantie wendet man sich an den Hersteller.

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Re: Frage zur Gewährleistung

Antwort von 2Süße am 10.03.2016, 17:38 Uhr

Danke. Dann warte ich mal ab, was die Reparatur dieses Teilchens kosten könnte. Wird er mir sicher vorher sagen können.

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Re: Frage zur Gewährleistung - falsch

Antwort von sechsfachmama am 13.03.2016, 13:52 Uhr

Gewährleistung: tritt innerhalb 6 Monaten ein Mangel auf, wird davon ausgegangen, dass der Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt bestand! Egal welcher Mangel - auch Reißverschüsse an Schuhen z. B. (auch wenn das einige Schuhläden gern anders sehen). Dafür ist der Händler zuständig (der das dann mit dem Hersteller verrechnen kann, aber das geht den Kunden nichts an)

Tritt nach den 6 Monaten der Mangel auf, muss man als Käufer nachweisen, dass der Mangel NICHT schon zum Kaufzeitpunkt bestand ... - ein völlig sinnloser Mist, denn wer als Käufer kann sowas irgendwie beweisen?

Garantie wird vom Hersteller direkt gewährt, kann über den Hersteller geklärt werden oder über jeden Händler, der den Hersteller in seinem Programm hat.
Heißt, wenn ich ein Radio in Hamburg gekauft hab von Blaupunkt, die Garantie muss in Anspruch genommen werden und ich wohne in München, dann muss jeder Händler in München, der Blaupunkt hat, die Garantieabwicklung übernehmen. Wird nicht gern gemacht, möglichst wird man abgewimmelt, weil die Händler damit ja nur Arbeit haben, aber die Händler bekommen das Geld vom Hersteller wieder.

Da hier ein Mangel innerhalb 6 Monaten vorliegt, musst du nix bezahlen.

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