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Geschrieben von mauspm am 27.02.2024, 21:34 Uhr

fehlt es nicht eher an der Arbeitserlaubnis - ich weiß nicht

Bekommt man denn erst eine Erlaubnis wenn man eine bestimmte Tätigkeit vorweisen kann?
Wäre ja sinnlos, weil ja meist zeitnah ein job begonnen werden soll und wenn man dann erst noch prüft und prüft und prüft, sind doch die Eulen verflogen

 
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