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von Leena  am 28.09.2019, 21:57 Uhr

Faschisten in der AfD...

Aus der aktuellen FAZ:

Ein Gericht hat eine Demonstration gegen den „Faschisten“ Björn Höcke für zulässig erklärt. Es sah in dieser Bezeichnung des Thüringer AfD-Chefs keine Schmähkritik, sondern ein von der Meinungsfreiheit gedecktes Werturteil.

Das Verwaltungsgericht Meiningen hat eine Demonstration mit dem Kundgebungsthema „Protest gegen die rassistische AfD insbesondere gegen den Faschisten Höcke“ genehmigt und damit ein entsprechendes Veranstaltungsverbot der Stadt Eisenach aufgehoben. Der Beschluss erging schon am Donnerstag im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes, so dass die Demo wie geplant am Freitag stattfinden konnte. Die Stadt Eisenach hatte zuvor zur Auflage gemacht, dass „die Bezeichnung Faschist“ für Höcke „im Rahmen der Versammlung untersagt“ sei. Damit konnte sie sich jedoch nicht durchsetzen.

Björn Höcke ist einer von zwei Sprechern der AfD Thüringen und deren Fraktionsvorsitzender im Thüringer Landtag. Mit der „Erfurter Resolution“ begründete er im März 2015 die rechtsradikale AfD-Strömung „Der Flügel“ mit. Höcke vertritt Gedankengut der sogenannten Neuen Rechten. Die Stadt Eisenach hielt die Bezeichnung „Faschist“ dennoch für eine strafrechtlich relevante Beleidigung.

„Überprüfbare Tatsachengrundlage“

Das Gericht führte nun aus, die Bezeichnung „Faschist“ könne durchaus ehrverletzenden Charakter haben. „Im politischen Meinungskampf“ seien aber auch „übertreibende und verallgemeinernde Kennzeichnungen des Gegners ebenso hinzunehmen wie scharfe, drastische, taktlose und unhöfliche Formulierungen, die in der Hitze der Auseinandersetzung als bloßes Vergreifen im Ton erscheinen“. Fällt die Äußerung „im Rahmen einer geistigen Auseinandersetzung (…), die die Allgemeinheit berührende Themen zum Gegenstand hat und daher im weitesten Sinne der öffentlichen Meinungsbildung dient“, überwiege das Recht der freien Meinungsäußerung.

Umfassend hatten die Antragsteller dem Gericht gegenüber dargelegt, dass Höcke wiederholt in rassistischer Diktion gegen den angeblich „bevorstehenden Volkstod durch Bevölkerungsaustausch“ wettere. Andersdenkende – „brandige Glieder“ – wolle er aus Deutschland ausschließen. Das zeige sich etwa in Höckes Formulierungen, dass ein „Zuchtmeister“ mit „fester Hand“ den Saustall ausmisten solle. Das Verwaltungsgericht Meiningen kam letztlich zu dem Entschluss, dass die Bezeichnung Höckes als Faschist „auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage“ beruhe.


https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/thueringens-afd-chef-bjoern-hoecke-darf-faschist-genannt-werden-16407680.html

 
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