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Geschrieben von doo am 08.09.2004, 8:58 Uhr

Erbschleicher

hier kann nur ein rechtsanwalt helfen. wie der feine sohn ja selber schon andeutete. und wenn kein testament vorhanden ist, tritt die gesetzliche erbfolge ein.


zu titus anmerkungen: was glaubst du, was man alles machen kann, wenn man die notwendigen papiere (in dem falle ja der kraftfahrzugbrief) und entsprechende kriminelle energie hat. ich könnte hier auch eine story erzählen, die jeder beschreibung spottet. u.a. hatte die 2. frau meines vaters mit einer gefälschten vollmacht ein von mir bei meinem vater deponiertes sparbuch aus jugendtagen mit einer 5-stelligen summe abgeräumt. die naiven banker auf dem flachen lande meinten, da wäre schon alles in ordnung, das ist ja die stiefmutter... weil ich mich wehrte, hat die alte ein halbes jahr auf bewährung wegen unterschlagung sowie eine geldstrafe erhalten... da aber gottesmühlen langsam oder manchmal gar nicht mahlen, braucht man freilich geduld, nerven, geld und einen guten anwalt, um zu seinem recht zu kommen ...

 
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