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Geschrieben von Bela66 am 07.01.2023, 15:35 Uhr

Eine Rechtliche Frage 😅

Genau so ist‘s, es ist sehr wohl Handlungsbedarf. Du kannst schriftlich widersprechen und es (per Einschreiben) an die Polizeidienststelle schicken, wo die Anzeige erteilt wurde. Sage einfach, dass die Vorwürfe unwahr sind. Du musst keinen langen Text schreiben, ein, zwei Sätze reichen aus.

Wenn Du mit jemandem im Streit bist, bitte einfach nicht mehr mit dem Betreffenden reden, das bringt nichts. Dann kann derjenige Dich auch nicht mehr so einfach anzeigen, weil nämlich kein Kontakt besteht. Halte Dich zurück, auch wenn es Dir schwerfällt. Du musst Dich auf alberne Streitereien nicht einlassen, gell.

LG

 
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