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Geschrieben von SiJoJoFrAl am 01.03.2015, 18:33 Uhr

eien Rechnung beweist doch NUR, dass der Opa irgendwann mal

ale Hefte bekommen hat. Es beweist aber in keinster Weise, dass auch genau all diese Hefte sich in den Kartons befanden.

Da sie als VK keine Anzahl ueberprueft hat, laesst sich hier NICHTS beweisen. Aber auch GAR NICHTS.

Der K haette die Anzahl vor Ort pruefen muessen, vor allem da ihm die Anzahl der Kartons schon fraglich vorkam. Neimand kann nun beweisen, ob der VK alle Hefte bekommen hat, ob er einen ganzen Karton unterwegs verloren hat, oder ob zwischendrin in den Jahrgaengen einzelne Hefte fehlten, oder ob er welche weggehext hat, oder oder er sie bescheissen moechte und nur so tut, als wuerden welche fehlen, oder oder ...NICHTS laesst sich beweisen.

Gekauft wie gesehen, und damit hat es sich.
Im Bestfalle haetten die beiden bei Uebergabe alle Hefte einzeln geprueft. Und als VK waere es sinnvoll gewesen die Hefte zu sortierem, die Kartons zu beschriften, so dass zumindest Stichproben moeglich sind.

LG

 
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