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Geschrieben von ursel am 30.06.2014, 21:50 Uhr

Die Krankenkasse ...

Das hat nichts mit der Beihilfe zu tun. Dein Mann verdient, so wie es ausschaut, unter der Beitragsbemessungsgrenze und deshalb ist es möglich, dass die Kinder bei dir beitragsfrei mitversichert werden können. Deshalb braucht die Kasse auch immer die Angaben zum Gehalt deines Ehemannes.

 
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