Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Ralph am 30.10.2015, 21:03 Uhr

Das Ant kommt so oder so in den Genuß des Guthabens...

Hallo Schräubchen,

immmer vorausgesetzt, daß jeweils die vom Vermieter geforderten Beträge vom Amt berücksichtigt und vom Mieter oder vom Amt direkt gezahlt worden sind steht dem Amt das Guthaben zu. Wenn der Mieter die Miete von seinem Konto zahlt, wird das Amt die Miete für einen Monat entsprechend herabsetzen, und der Mieter verrechnet das dann mit seiner Überweisung. Zahlt das Amt direkt, wird das Amt die Verrechnung direkt mit seinen Überweisungen vornehmen.

Tagstrom gehört gar nicht zur Miete, damit hat der Vermieter nichts zu tun, weshalb er in einer Nebenkostenabrechnung nichts zu suchen hat.

Etwas kompliziert wird es, wenn der Mieter nicht die genauen Beträge gezahlt hat. Wurden zuviel Beträge entrichtet, steht dem Mieter die Differenz vom vom Amt bewilligten Gesamtbetrag und seinen tatsächlich gezahlten Beträgen zu. Hat er weniger weitergeleitet, als das Amt ihm bewilligt hat, fällt das Guthaben entsprechend höher oder die Nachzahlung durch das Amt geringer aus, als die Abrechnung ausweist. In beiden Fällen muß der Mieter die durch seine Schuld entstandenen Rückstände aus dem Regelsatz begleichen.
Zahlt grundsätzlich das Amt direkt, können solche Differenzen nur durch Fehler in der Sachbearbeitung oder durch nicht eingereichte Mietänderungsschreiben entstehen. Beides regelt dann aber das Amt, denn der Bürger ist ja an den Zahlungen unbeteiligt gewesen.

Alle Klarheiten beseitigt?

Viele Grüße
Ralph

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.