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Geschrieben von Pamo am 13.11.2012, 12:30 Uhr

Crivisa

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Fragen_Antworten/FAQ/FAQ_Unterricht/Massnahmen/nachsitzen.html

"Als erzieherische Maßnahme ist die "Nacharbeit unter Aufsicht" in § 53 Abs. 2 SchulG genannt. Diese Maßnahme kann angeordnet werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler durch eigenes Verschulden Unterrichtsstoff versäumt hat. Zu beachten ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Nacharbeit unter Aufsicht des Lehrers im Anschluss an den regulären Unterricht kommt nur bei umfangreichen Unterrichtsversäumnissen in Betracht. Die Erziehungsberechtigten müssen bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern vorher informiert werden. Auf die Belange von Fahrschülern muss Rücksicht genommen werden."

In diesem Licht betrachtet macht ein Sammelnachsitztermin ohne Unterricht keinen Sinn. Aber mir wäre es egal, solange das Kind keine wichtigen Termine verpasst.

 
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