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Geschrieben von Sille74 am 15.04.2016, 14:11 Uhr

Bundesregierung lässt Strafverfahren gegen Böhmermann zu

Der Fall weist schon einige Besonderheiten/Neuheiten auf im Vergleich zu den bisher entschiedenen Fällen, die die Sache nicht so eindeutig aussehen lassen (s. auch die ausführlichen Diskussionen unten mit interessanten Links). Und es steht ja längst noch nicht fest, dass Böhmermann belangt WIRD. Es wird jetzt "nur" erst einmal eine Strafverfolgung möglich. Es kann doch gut sein, dass das Gericht oder vielleicht schon die Staazsanwaltschaft zum Ergebnis kommt, dass KEINE Strafbarkeit vorliegt.

Und selbst wenn der Fall so dermaßen eindeutig liegen würde: dann dürfte/müsste die Bundesregierung zwar vielleicht die Erteilung der Ermächtigung verweigern, aber dann Gabe es ja immer noch die Anzeige wg. § 185 StGB. Das Recht Anzeige zu erstatten hat jeder, auch ein Herr Erdogan, was dabei herauskommt, steht ja auf einem anderen Blatt.

Dass es wenig souverän und kontraproduktiv (ohne das ganze Bohein hätte ich z.? womöglich gar nichts von der Böhmermann-Satire mitbekommen ...) zu sein scheint aus unserer Sicht, aus dem Ganzen so ein Theater zu machen, ist wieder eine andere Sache ...

 
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