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Bundesregierung lässt Strafverfahren gegen Böhmermann zu

Thema: Bundesregierung lässt Strafverfahren gegen Böhmermann zu

Merkel hat es tatsächlich getan... Sie lässt ein Strafverfahren zu. Die SPD braucht sich über ihre Wahlergebnisse nicht wundern. Die waren gegen ein Verfahren und haben dann doch zugestimmt.

von shinead am 15.04.2016, 13:10



Antwort auf Beitrag von shinead

Richtige Entscheidung.

von LiLiMa am 15.04.2016, 13:14



Antwort auf Beitrag von shinead

Eigentlich ist der 1.April schon vorbei oder ? Bin entsetzt ?!?!

von 6522susanne am 15.04.2016, 13:15



Antwort auf Beitrag von shinead

Darf man dann damit rechnen, dass im deutschen Bundestag auch in Sachen Armenien Resolution etwas weitergeht? Nur so wegen der Optik?

von Lauch1 am 15.04.2016, 13:24



Antwort auf Beitrag von shinead

Ich find's eigentlich auch richtig, weil m.E. das wirklich Fragen sind (Beleidigung ja oder nein wg. Satire, sprich: Meinungs-/Kunstfreiheit), die von einem Gericht geklärt werden sollten, wobei: vielleicht erhebt ja auch schon die Staatsanwaltschaft gar keine Anklage, da sie von zulässiger Satire ausgeht ... Und durch die Anzeige von Erdogan wegen "normaler" Beleidigung liegt der Fall ja eh schon bei den Strafverfolgunfsbehörden ...

von Sille74 am 15.04.2016, 13:26



Antwort auf Beitrag von Sille74

GULP. Ich finde das, was Böhmermann da geschrieben hat, auch beleidigend und geschmacklos(egal gegen wen sich das jetzt richtet, witzig geht bei mir anders), ABER das war ja nun mal immer als Satire hier in Deutschland zulässig. Das er nun dafür belangt werden kann, stimmt mich nachdenklich...

Mitglied inaktiv - 15.04.2016, 13:33



Antwort auf Beitrag von Sille74

Und Herr Hallervorden? Darf der Ergogan einen Terroristen nennen? Ansonsten bin ich bei der Washington Post. "Der ganze Fall sollte nichts als schallendes Gelächter über den Größenwahn Erdogans auslösen."

von Lauch1 am 15.04.2016, 13:33



Antwort auf Beitrag von Lauch1

Jaja,eben- deswegen schreibe ich ja: es stimmt mich nachdenklich. Denn dann könnte man sehr viele Komiker jetzt verklagen- wer will die Grenze ziehen, wo Humor aufhört und Beleidigung anfängt? Und was darf man dann überhaupt noch sagen? Die Richtung stört mich...

Mitglied inaktiv - 15.04.2016, 13:39



Antwort auf Beitrag von Lauch1

...ja, sollte nichts.... aber blöderweise gibt es manchmal echt merkwürdige Gerichtsurteile

Mitglied inaktiv - 15.04.2016, 13:56



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Der Fall weist schon einige Besonderheiten/Neuheiten auf im Vergleich zu den bisher entschiedenen Fällen, die die Sache nicht so eindeutig aussehen lassen (s. auch die ausführlichen Diskussionen unten mit interessanten Links). Und es steht ja längst noch nicht fest, dass Böhmermann belangt WIRD. Es wird jetzt "nur" erst einmal eine Strafverfolgung möglich. Es kann doch gut sein, dass das Gericht oder vielleicht schon die Staazsanwaltschaft zum Ergebnis kommt, dass KEINE Strafbarkeit vorliegt. Und selbst wenn der Fall so dermaßen eindeutig liegen würde: dann dürfte/müsste die Bundesregierung zwar vielleicht die Erteilung der Ermächtigung verweigern, aber dann Gabe es ja immer noch die Anzeige wg. § 185 StGB. Das Recht Anzeige zu erstatten hat jeder, auch ein Herr Erdogan, was dabei herauskommt, steht ja auf einem anderen Blatt. Dass es wenig souverän und kontraproduktiv (ohne das ganze Bohein hätte ich z.? womöglich gar nichts von der Böhmermann-Satire mitbekommen ...) zu sein scheint aus unserer Sicht, aus dem Ganzen so ein Theater zu machen, ist wieder eine andere Sache ...

von Sille74 am 15.04.2016, 14:11



Antwort auf Beitrag von shinead

Und dann noch hinterherwerfen, dass der entsprechende § 103 bis 2018 abgeschafft werden soll, weil er ja in ihren Worten "entbehrlich" ist. Ja, finde ich auch. Nur macht es jetzt natürlich den Eindruck, als möchte sie weiter vom narzisstischen Rumpelstilzchen von hinten genommen werden. Dank an Böhmermann für die grandiose Realsatire.

von butterbemme am 15.04.2016, 13:42



Antwort auf Beitrag von butterbemme

Vorsicht, nicht dass Du für das Rumpelstilzchen eine Anzeige kassierst!

von Jana287 am 15.04.2016, 13:46



Antwort auf Beitrag von Jana287

...dafür doch nicht, oder jedenfalls nicht nach

Mitglied inaktiv - 15.04.2016, 13:51



Antwort auf Beitrag von Jana287

Dann heißt es in den Nachrichten, dass Erdogan nicht nur Kinder wegen Präsidentenbeleidigung anzeigt, sondern auch schon Butterstullen.

von butterbemme am 15.04.2016, 14:09



Antwort auf Beitrag von butterbemme

Na ja, aber den § 103 StGb gibt es eben nun mal im Moment und ich vermute, es gibt da auch bestimmte Regeln/Grundsätze, unter welchen Voraussetzungen die Erteilung der Ermächtigung erteilt werden muss bzw. verweigert werden kann. Und wenn man sich das ganze Theater so anschaut, wäre es doch kein Fehler, den Paragraphen (endlich) abzuschaffen. Bloß, weil Merkel die Ermächtigung jetzt erteilt hat (vielleicht, keine Ahnung, weil es rechtlich unter der jetzigen Gesetzeslage geboten ist), muss sie den Paragraphen ja nicht gut finden.

von Sille74 am 15.04.2016, 14:18