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Geschrieben von germanit1 am 25.12.2013, 17:37 Uhr

Brauche Rat wegen Onlinebestellung

Hallo!
Ich habe am 2.12. online Kinderbuecher bestellt. Bei dem Haendler habe ich schon mehrfach bestellt und habe die Buecher immer innerhalb von ca. 10 Tagen gehabt. Ich hatte extra so frueh bestellt, weil ich wusste, dass LKW-Fahrer im Dezember fuer 1 Woche Strassen blockieren wollten und wir deshalb schon mal leere Regale im Supermarkt hatten. Auch weiss ich, dass die Zusteller in der Vorweihnachtszeit mehr Arbeit haben. Allerdings hat diesmal der Supermarkt wohl nur 1 Lieferung nicht bekommen und die Regale waren voll. Post aus den betroffenen Regionen habe ich auch problemlos erhalten. Die Buecher sollten ein Weihnachtsgeschenk sein. Da ich aber bis zum Wochenende nichts erhalten habe, habe ich den Haendler (ist ein Buchladen) angemailt. Die Antwort kam in der Nacht zum Dienstag: Sie haben die beiden Buecher am 4.12. abgeschickt und hoffen, dass sie noch vor Weihnachten ankommen. Ausserdem haben sie dem Sinn nach das kopiert, was ich schon geschrieben hatte. Ich habe denen jetzt gemailt, dass die Buecher nicht angekommen sind.
Was mache ich jetzt? Soll ich denen eine Frist setzen bis zu der ich die Buecher haben moechte, weil ich sie sonst nicht mehr brauche (ich besorge das dann woanders)? Wie bekomme ich dann mein Geld zurueck? Die Sendung kann ja auch verloren gegangen sein. Wie lange muss ich da warten, bevor ich mein Geld zurueckfordern kann?
Danke fuer Eure Antworten.

 
2 Antworten:

Re: Brauche Rat wegen Onlinebestellung

Antwort von kangaru am 25.12.2013, 19:17 Uhr

Der händler muss eine sendungsverfolgung in auftrag geben, damit erstmal geklärt wird, wo die sendung geblieben ist.

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Re: Brauche Rat wegen Onlinebestellung

Antwort von IsaVisa am 25.12.2013, 23:46 Uhr

Das ist ja doof.
Wenn du nichts erhalten hast, dann ist es das Problem vom Sender / Händler. Du musst nicht auf den Schaden sitzen bleiben. Der Kaufvertrag ist nicht zustande gekommen. Du solltest dein Geld zurück bekommen. Den Schaden trägt der Verkäufer, dafür ist er versichert. Er hat die Nachweißpflicht. Bisd jetzt ist laut Gesetz kein Kaufvertrag zusande gekommen. Einfach in den Gesetzbüchern nachzulesen. Wenn der Verkäufer komisch kommt mit Anwalt drohen, manchmal reicht schon ein Brief von dennen.
Viel Kraft

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