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Geschrieben von Esmeralda am 10.11.2020, 9:25 Uhr

bitte Erklärung

Du, vielleicht steh ich auf dem Schlauch, aber das verstehe ich nicht.

Inwiefern tangiert denn das Begnadigungsrecht des Präsidenten die Rechte von einzelnen Bundesstaaten oder Gouverneuren?
Wenn der Präsident weniger darf, schränkt das doch nicht die Rechte von Gouverneuren ein?

Oder meinst du, für die Änderung der Gesetzeslage zum Begnadigungsrecht bräuchte der Präsident Zustimmung der einzelnen Bundesstaaten? Das könnte ich mir eher vorstellen.

 
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