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Geschrieben von Sunoda am 16.12.2022, 2:38 Uhr

Betreuung einer älteren Person

Hey,

eventuell hat jemand einen Rat für mich...
Ich versuche mich kurz zu halten.
Meine Oma (83) hat Demenz ( mal mehr mal weniger schlimm ausgeprägt ) und ist nach mehreren Stürzen auf einen Rollstuhl angewiesen. Sie hat seit 1,5 Jahren eine gesetzliche Betreuerin.
Im letzten Jahr wurde über mehrere Monate das Einkommen ( ein nicht kleine Rente ) an eine Enkelin ( meine Schwester)überwiesen, von der Betreuerin. Die Betreuerin sagte hierzu einmal, dass sie nicht jeden Monat zu meiner Oma fahren möchte und daher diese Enkelin meiner Oma das Geld bringen soll… Diese kam laut Aussage meiner Oma garnicht oder nur teilweise bei ihr an. Prüfen kann ich dies nun leider nicht.
Raus kam das ganze, weil mich ein Mitarbeiter der Bank ansprach, als ich mit meiner Oma dort war, und mich bat mal einen Blick auf das Konto meiner Oma zu werfen, weil dort jeden Monat Geld an Dritte überwiesen würde und meine Oma wohl oft zur Bank käme und kein Geld hätte…
Alle Wertgegenstände ( Schmuck, Gespartes, hochwertiges Geschirr ) ist aus der Wohnung meiner Oma verschwunden- einfach weg.
Meine Oma kam vor drei Monaten in ein Pflegeheim. Während dieser Zeit wurden ihre Möbel mit dem Einverständnis der gesetzlichen Betreuerin von der Familie verkauft oder „übernommen“ und die Wohnung steht leer, bis zur Übergabe.
Meine Oma ist nun in diesem Pflegeheim ( in dem sie nicht sein möchte aber wohl das Vernünftigste ist ) und hat bis auf ein paar Anziehsachen nichts mehr. Alles was sie hatte ist weg-sogar ihr Zahnersatz. Wer es genommen hat, ob Pflegedienst, Betreuerin oder Familie ist unklar…
Ich habe die Betreuung beantrag und den Beschluss vor drei Tagen erhalten.
Bleibt mir nun nichts anderes übrig ( im Namen meiner Oma ) als alles so hinzunehmen, das einfach alles entwendet wurde oder kann ich irgendetwas tun/ macht es Sinn?
Kontakt habe ich seit Jahren nicht mit meiner Familie, abgesehen von meiner Oma…
„Keiner weiß von etwas und niemand hat etwas…“.
Einzig die Möblierung sei in Absprache der gesetzlichen Betreuerin in der Familie „verteilt“ worden( habe den Hausstand meiner Oma bei Kleinanzeigen gefunden)…
Ich möchte keine Energie in Dinge verschwenden, die sinnlos sind sondern lieber in meine Oma, nur es ärgert mich sehr für meine Oma…
Als ich heute zu der Wohnung meiner Oma ging, war der Briefkasten voll mit Mahnungen die nicht bezahlt wurden.
Die alte Betreuerin ist für mich nicht erreichbar um eine „Übergabe“ zu machen…
Vielleicht habt ihr einen klugen Rat für mich.
Ich möchte nicht vorschnell handeln weil es mich emotional so trifft…

Ich danke euch vielmals
Liebe Grüße

 
20 Antworten:

Re: Betreuung einer älteren Person

Antwort von Cika am 16.12.2022, 4:22 Uhr

Wenn Du keinen Kontakt seit Jahren zu Deiner Familie hast , scheint dies ja Gründe zu haben und ich kann mir schwer vorstellen , dass Du da etwas erreichst und nun die Wahrheit heraus finden wirst . Hat die Betreuerin das Geld wirklich an Deine Schwester überwiesen und ist dieses dann auch wirklich an die Oma gekommen ? Ließe sich über Kontoauszüge klären , dennoch kann Deine Schwester immer noch behaupten , sie habe der Oma das Geld gegeben .
Verzwickte Situation , scheint ja rundum was schief gelaufen zu sein . Ein gesetzlicher Betreuer muss sich um die Belange der Oma kümmern und kann nicht aus Faulheit das Geld einfach an Enkel überweisen .
Was ich mich auch frage , wenn Du 0 Kontakt zur Familie hast , die Oma aber schon - warum übernimmst Du dann jetzt die Betreuung und nicht die anderen Familienmitglieder?

Warum warst du an der Wohnungsauflösung nicht beteiligt und konntest schauen , was die Oma im Heim braucht ?

Was nun weg ist , ist weg und du wirst es nicht mehr klären oder verändern können , gleich gar nicht , wenn zur Familie kein Kontakt besteht .

Wenn Mahnungen ins Haus flattern , solltest du die ehemalige Betreuerin kontaktieren . Da muss es ja einen Ansprechpartner geben . Diese kann ja nicht einfach verschwinden …

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Re: Betreuung einer älteren Person

Antwort von wolfsfrau am 16.12.2022, 6:46 Uhr

Warum bist du jetzt die Betreuerin, wenn seit Jahren kein Kontakt mehr bestand, zu der Enkelin aber schon?

Die Betreuerin hat ja einen "Auftrag" gehabt. In der Bestellungsurkunde muss stehen, für welche Bereiche wie zuständig war. Wenn die Finanzen dazu gehörten, ist sie für die Zahlung der Rechnungen zuständig gewesen.
Wenn sie telefonisch nicht erreichbar ist, wende dich schriftlich an sie.

Was verschwundene Zähne, Schmuck und Geld angeht, kann dir wohl jeder Geschichten erzählen, die kaum zu glauben sind.
Wir haben uns ein Jahr lang um eine Tante meines Mannes gekümmert, weil die Kinder so weit weg wohnen.
Geld würde überall hingestellt. Sie hatte hundert Handtaschen und hundert Portemonnaies. Dazu kistchen, Kästchen, Schubladen, Schmuck im Gefrierbeutel im Gefrierschrank, schlüssel in verschimmelten Joghurtbechern, die ganz hinten im Kleiderschrank lagen....

Da war meine Sorge auch.oft groß, das wir für verschwundene Wertsachen verantwortlich gemacht werden.

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Re: Betreuung einer älteren Person

Antwort von Zwergenalarm am 16.12.2022, 7:35 Uhr

Ganz schwierige Situation, weil emotional, was ich sehr gut nachvollziehen kann. Den ultimativen Rat habe ich nicht, denn gerade bei jahrelangem latentem Misstrauen innerhalb einer Familie lässt sich das nicht mehr ganz einfach (wenn überhaupt) lösen.

Es scheint ja auch 0 Gesprächsebene zwischen dir und der Restfamilie zu geben. Dafür gibt es vermutlich einen Grund und die unterschiedlichsten Sichtweisen.

Mir fällt nur ein, dass du deiner Schwester die aktuelle Sachlage aus deiner Sicht in einem Brief darlegst. Dabei würde ich aber keine Vorwürfe über verschwundene Dinge nennen, sondern lediglich anfragen, wie man künftig mit dieser Situation (liebevoller und konfliktfreier Umgang mit deiner Oma) umgehen soll. Die verschwundenen Dinge sind weg und sie werden auch nicht mehr auftauchen. Die Suche danach kostet vermutlich nur Nerven und viele Tränen, wird aber sonst nichts bringen.

Ich drück dich mal, weil der Urkonflikt vermutlich nichts, oder nur sehr wenig, mit deiner Oma zu tun hat und einen das emotional sehr belasten kann. Deiner Schwester wird es vielleicht gar nicht viel anders gehen, sie geht nur anders damit um.

Wenn ich raten müsste würde ich auf Partner tippen mit denen die jeweils andere nichts anfangen kann.

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Re: Betreuung einer älteren Person

Antwort von linghoppe. am 16.12.2022, 9:25 Uhr

warum wurde denn die Rente an eine Enkelin überwiesen,? und was sind das denn für Mahnungen? Strom Miete ? oder Bestellte sachen die sie nie Bestellt hat.

du müsttets du raus finden
Konto sperren damit keiner weiter Geld abheben kann

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Re: Betreuung einer älteren Person

Antwort von Ellert am 16.12.2022, 9:36 Uhr

Ein Betreuer muss beim Gericht jährlich alles nachweisen,auch mit Belegen.
Evtl da nachfragen ?
Gerade Überweisungen der Rente an Dritte stehen im Kontoauszug
nur wird der Oma keienr glauben dass das nie ankam

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Re: Betreuung einer älteren Person

Antwort von Pamo am 16.12.2022, 9:45 Uhr

Die vorige gesetzliche Betreuerin muss eine Übergabe mit dir machen. Fordere sie schriftlich dazu auf (Einschreiben und Kopie z.K..an das Betreuungsgericht). Sie macht eine jährliche Abrechnung für das Betreuungsgericht - schau dir die mal an.

Schau dir die Überweisungen an und frag schriftlich bei den Empfängern nach, wie das Geld verwendet wurde. Vielleicht siehst du danach klarer.

Ebenso würde ich es mit allen vermissten Gegenständen machen. Gewöhn dich an die Schriftform und Leg eine Akte an.

Alles Gute.

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Re: Betreuung einer älteren Person

Antwort von Miamo am 16.12.2022, 9:58 Uhr

Ein gesetzlich bestellter Betreuer ist verpflichtet, jährlich eine Vermögensübersicht beim Amts/Betreuungsgericht einzureichen. Hierzu gehören nicht nur detailierte Unterlagen zu Ein-und Ausgaben, sondern auch Übersichten über andere Vermögenswerte wie z.B. Bargeld, Schmuck, Münzen, Möbel, etc.

Auch bei einem Betreuerwechsel wird immer mit einem Vermögensverzeichnis abgeschlossen und wieder begonnen.

Ich würde mich an deiner Stelle an das Amtsgericht wenden und vorher natürlich die Mahnungen sichten.

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Schulung

Antwort von Pamo am 16.12.2022, 10:00 Uhr

In meiner Stadt gibt es Unterstützung und Schulungen für Betreuer u.a. durch Betreuungsvereine bei AWO, Caritas, SKM, SKF, die Betreuungsstelle der Stadtverwaltung.

Hol dir dort bitte geundlegendes Wissen und zwar bald - damit du keine Fristen verpasst.

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Re: Betreuung einer älteren Person

Antwort von IngeA am 16.12.2022, 10:06 Uhr

Sie schrieb, dass sie keinen Kontakt zum Rest der Familie hat, zur Oma schon.

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eben, auch teure Gegenstäde können nicht einfach so verschwinden

Antwort von Ellert am 16.12.2022, 10:06 Uhr

Die Zähne meiner Oma sind im Heim auch damals verschollen, dafür kann der Betreuer nichts

War denn Dein Vorgänger Familie dass Du denkst das wurde unter der Hand verschachert ?
Gerade wenn Möbel in Kleinanzeigen auftauchen müsste Oma das Geld ja wieder bekommen, da würde ich schon schauen wer da wasin deren Auftrag verkauft

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Re: Betreuung einer älteren Person

Antwort von Berlin! am 16.12.2022, 12:20 Uhr

Au weia, da ist ja einiges schief gelaufen!
Für welche Bereiche bestand denn Betreuung?
Ist die Wohnung gekündigt? Dafür braucht es die extra Zustimmung des Betreuungsgerichts, auch bei bestehender Betreuung in dem Bereich.

Es muss Buch geführt werden über alle Vermögenswerte, die Herausgabe selbiger, über finanzielle Zuwendungen muss ebenso Buch geführt werden.
Die alte Betreuerin muss sich hier rechtfertigen, sie kann nicht ALLES weggeben und jemand anderen mit der Weitergabe von Geld beauftragen, ohne das genau zu kontrollieren.b dran, das würde ich nicht auf sich beruhen lassen.

Sieht mir mächtig nach einem Hastungsfall gegen die alte Betreuerin aus.
Und wenn Sachen weg sind: mach doch mal eine Anzeige deswegen. Dazu rate ich eigentlich nie, weil das im Zweifel sinnlos ist, aber hier könnte vielleicht ermittelt werden, wie es dazu kam. Die Leute reden der Polizei gegenüber eher.

Bleib dran, das würde ich nicht auf sich beruhen lassen.

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Re: Betreuung einer älteren Person

Antwort von Sunoda am 16.12.2022, 12:40 Uhr

Hallo nochmal,
ganz herzlichen Dank für eure ganzen Rückmeldungen!
Leider sehe ich beim beantworten nicht mehr die Fragen, daher vergesse ich wahrscheinlich die Hälfte zu schreiben
Der Kontakt zur Familie ist vor Jahren abgebrochen, aus verschiedensten Gründe. Unter anderem auch, das man meine Oma sich selbst überlässt, Diebstahl und leider auch schwere Körperverletzung mir gegenüber. Auf deutsch gesagt ziemlich asoziale Verhältnisse denen ich mich entzogen habe. Seit dem geht es mir und meiner eigenen Familie deutlich besser.
Ja, die Kontoauszüge meiner Oma belegen natürlich, dass meine Vorgängerin das Geld an meine Schwester überwiesen hat.
Ich denke nur, dass meine Oma in der Beweispflicht wäre die Rente nicht ausgezahlt bekommen zu haben, und nicht meine Schwester, ihr die Rente wirklich gebracht zu haben- daher wahrscheinlich ein Kampf gegen Windmühlen. Ebenso was das „Vermögen“ meiner Oma angeht.
Keiner weiß von etwas und keiner hat etwas genommen, auch die Betreuerin nicht…
Aufgrund der ganzen Umstände habe ich beschlossen die Betreuung zu übernehmen.
Meine Oma tut mir so unglaublich leid…
Das Verfahren hat sich leider extrem in die Länge gezogen ( über ein halbes Jahr lang), da die alte Betreuerin etliche Fristen verstreichen lies…
Eine Rückmeldung auf meine Mail bekomme ich von der Betreuerin nicht. Per Telefon bin ich blockiert, seit einem bestimmen Vorfall.
Kurzfassung:
Oma ist gestürzt, lag nur im Op-Kittel im Krankenhaus, ich wollte meiner Oma Anziehsachen und die üblichen Dinge aus ihrer Wohnung ins Krankenhaus bringen. Dies verneinte die Betreuerin, sodass ich schlussendlich unter polizeilicher Aufsicht in die Wohnung durfte und genau eine Hose eine Unterhose einen BH und einen Pulli mitnehmen durfte. Lesebrille, Zahnersatz, Schuhe und eine Uhr durfte ich zum Beispiel nicht mitnehmen….Unglaublich…
Die Richterin sagte mir, dass die alte Betreuerin nicht verpflichtet wäre, eine solche Übergabe zu machen…

Wie ihr seht, ist das ganze sehr festgefahren und ich muss mir selber einen Überblick verschafften, was nicht ganz leicht ist.

Die Mahnungen meiner Oma sind für Strom und Zuzahlungen für medizinische Artikel wie zum Beispiel Stützstrümpfe etc., und GEZ…

Der Tipp mit der Caritas/ Diakonie ist sehr gut. Darüber erkundige ich mich sofort.

Ich danke euch nochmal vielmals
Liebe Grüße

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Re: Betreuung einer älteren Person

Antwort von TanteMine am 16.12.2022, 13:37 Uhr

Wenn die Überweisungen monatlich über das Konto liefen, ist das nachvollziehbar und kann dann rückgefordert werden, wenn Schulden da sind oder das Pflegeheim nicht bezahlt werden kann. Dann kann alles Geld, was die letzten 10 jahre "verschenkt" wurde, rückgefordert werden.

Ich erinnere mich an einen Fall, da hat eine über 80 Jahre alte Dame 25 000 Euro an die Kirche gespendet, über ihr Konto. Kaum 5 Jahre später mußte sie in ein Pflegeheim und da mußte die Kirche diese "Schenkung" zurückzahlen. sie gingen bis vors Gericht, aber hatten keinen Erfolg.

https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/rueckforderung-der-schenkung-bei-pflegebeduerftigkeit/

Das hat uns auch unsere Anwältin damals bestätigt und den Rat gegeben, sowas nie über ein Konto laufen zu lassen. Wenn also meine Schwiegermutter als Pensionärin Geld an die Enkel verschenken möchte, dann immer nur bar.

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Re: Betreuung einer älteren Person

Antwort von NaduNaduNadu am 16.12.2022, 13:47 Uhr

Also die Mahnungen wirst du nun nicht mehr überweisen können... da das Heim monatlich ca 4000 Euro kosten wird.

Ca 120 Euro Taschengeld stehen deiner Oma zu... Für Friseur, Fußpflege, Kosmetik, Snacks, Kleidung und co.

Ein Teil Vermögen ca 5000/6000 Euro darf deine Oma für die Beerdigung behalten...

Schreib die Mahner an, dass deine Oma mit Demenz im Heim gekommen ist.

Wende dich doch mal an den zuständigen Amtsgericht Mitarbeiter.
Die sind für Betreuung zuständig.
Was da bei der anderen Betreuung schief gelaufen ist. Sie muss dort Stellung abgeben.

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Re: Betreuung einer älteren Person

Antwort von wolfsfrau am 16.12.2022, 14:41 Uhr

Ja, auf jeden Fall an das Amtsgericht wenden.
Die Betreuerin wird bezahlt dafür!

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Betreuungsverein

Antwort von Everdin am 16.12.2022, 14:42 Uhr

Hallo, bei uns gibt es noch Betreuungsvereine. Ansonsten haben ja viele schon einiges geschrieben. Ich wünsche Dir gute Nerven und würde ggf sogar in Erwägung ziehen, über einen Berechtungsschein für Deine Oma einen Anwalt aufzusuchen. Aber das Gericht vor Ort wird da sicher auch Dir helfen können.

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Re: Betreuung einer älteren Person

Antwort von wolfsfrau am 16.12.2022, 14:42 Uhr

Den Ablauf würde ich auch an das Amtsgericht weiter geben.
Das hört sich nicht gut an

Ich wünsche dir ganz viel Kraft und deiner Omi alles Gute!

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Re: Betreuung einer älteren Person

Antwort von Neverland am 16.12.2022, 16:32 Uhr

Anzeige erstatten. Die Betreuerin muss alles genau nachweisen. Kann sie das nicht, hat sie ein Problem.

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Re: Betreuung einer älteren Person

Antwort von Pamo am 16.12.2022, 16:34 Uhr

Als jemand, der im Sozialamt genau diese Fälle bearbeitet hat:

Auch Geldgeschenke in bar können und müssen bis 10 Jahre zurück gefordert werden, wenn die Schenkerin so arm wird, dass sie staatliche Leistungen beantragt, um die Heimkosten zu decken.

Eigentlich auch völlig logisch. Verschenken muss man sich leisten können. Aber tatsächlich passiert es nicht selten, dass kurz vorher Heimanmeldung ein Haus überschrieben wird, hohe Barsummen verschwinden etc.

Wenn das Geld nicht zurück gegeben wird, dann läuft es darauf hinaus, dass der Steuerzahler über die Sozialhilfe für den Heimaufenthalt einer Person bezahlt, die noch einige Jahre selber hätte zahlen können. Finde ich nicht nett, bspw. der alleinerziehenden Mutter oder dir oder mir gegenüber, die wir das über unsere Steuerabgaben mitfinanzieren müssen.

Sieh dich bitte vor den Ratschlägen dieser Anwältin vor. Nicht nur verstößt das gegen das Gesetz, sondern es ist auch noch unmoralisch.

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Re: Betreuung einer älteren Person

Antwort von Pamo am 16.12.2022, 16:37 Uhr

Die Oma darf sogar mehr für die Beerdigung behalten, wenn es auf den Verwendungszweck festgelegt wurde und nicht mehr von gierigen Verwandten vorher rückholbar ist: die Bestattungsvorsorge wurde unwiderruflich abgetreten.

Der Sachbearbeiter vom Sozialamt kann da genau beraten, wie man es korrekt anstellt.

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