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Geschrieben von germanit1 am 26.03.2014, 16:58 Uhr

besuchsrechtklage der oma

Das Problem ist das Nachweisen koennen, dass die Oma solche Sachen rumerzaehlt. Bei mir wurde sogar ein Brief unterschlagen. Nur habe ich dass erst spaet erfahren. Als Zeuge (auch fuer Behauptungen, die nicht stimmen) steht leider auch niemand zur Verfuegung.

Ich hoffe, dass die Oma mit ihrer Klage nicht durchkommt und ihr der Richter ein paar Takte sagt.

 
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