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Geschrieben von Ebba am 26.03.2014, 14:04 Uhr

besuchsrechtklage der oma

Wegen des Umgangsrechtes der Oma guck mal hier:
http://www.kanzlei-poppe.eu/publikationen_details_405_13_303_118.html

Ich denke auch, dass die Klage wenig Aussicht auf Erfolg hat. Aber, dass wird die Anwaltin deiner Freundin ihr sicher auch schon gesagt haben.

Was die Unterstellungen der Oma betrifft, da sollte deine Freundin auch mal mit ihrer Anwältin drüber reden. Wenn sich nachweisen lässt, dass die Oma diese Behauptungen aufstellt oder verbreitet, dann wäre IMHO an eine Unterlassungserklärung ggf. Unterlassungsklage zu denken.

 
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