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Geschrieben von SelinaMama am 05.03.2015, 18:20 Uhr

Bestattungsrecht.. kennt sich eine aus?

Hallo,

vor ca. 2 Jahren stand ich in einer ähnlichen Situation, damals ging es um die Bestattung meines Vaters. Meine Eltern waren geschieden seit ich 12 war (jetzt 42), kontakt zum Vater hatte ich zuletzt vor ca. 7 Jahren.

Er verstarb im Juni 2013, daraufhin wurde ich von der Stadt Rostock kontaktiert - Anmerkung: wir sind vor 6 Jahren nach Dänemark ausgewandert.
Ich habe noch eine Halbschwester aus seiner 1. Ehe. Nie kontakt gehabt, kannte nur den Vornamen, sonst nix.

Im Brief wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass mein Vater verstorben ist und des Weiteren wurde ich gebeten Stellung zu seiner Bestattung zu nehmen. Es gab die Möglichkeit selbst für die Beerdigung/Best. aufzukommen, oder es dem Sozialamt zu überlassen, und diese mir dann die Rechnung schicken......Kosten ca. 1500 €.

Aufgrund dessen dass ich noch irgendwo in D eine Halbschwester habe, hat sich das Amt auf die suche nach ihr gemacht - prompt gefunden und diese hat das gleiche Schreiben wie ich bekommen. Das ganze dauerte doch einige Zeit, solange lag mein Vater in der Kühlung.

In der Zwischenzeit hatte ich mich schlau gemacht: in D herrscht Best.pflicht und damit verbunden auch eine Pflicht Familienangehöriger 1. Linie - darunter zählen Eltern, Kinder und Geschwister - die Bestattung des Verstorbenen zu übernehmen. Leider gibt es da keine Möglichkeit drumerherum zu kommen.
Sollte man allerdings nachweisen können, unter der Einkommensgrenze zu leben, kein Vermögen zu haben ect., kann man Antrag auf Kostenübernahmen des Sozialamtes stellen.

Erbausschlagung und Beerdigungskosten hängen leider nicht zusammen.


In meinem Falle hatte ich Glück: die Tochter wurde auch angeschrieben und die Rechnung der Bestattung geschickt. Lt. der Dame vom Amt, entscheidet das Amt individuell, an wen die Rechnung geschickt wird. Entweder anteilig an alle näheren Verwandten (wird kaum gemacht) oder an eine auserwählte Person (wohl nach gutdünken des Amtes) und diese kann dann widerum die Kosten auf dem privatem Rechtsweg einfordern.

Ich habe bis heute nix gehört, 1,5 Jahre. Ich gehe davon aus, dass es sich damit für mich erledigt hat.

lg. Carmen

 
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