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von Leena  am 05.03.2015, 17:15 Uhr

Bestattungsrecht.. kennt sich eine aus?

Hier, bei Wikipedia ist es eigentlich ganz nett erklärt:

"Die Bestattungspflicht ist nicht mit dem Erbrecht verbunden. Der Erbe hat kein Bestimmungsrecht über die Art und Weise der Bestattung. Auch wenn die Erbschaft ausgeschlagen wird oder kein Nachlass vorhanden ist, besteht diese gesetzliche Bestattungspflicht."

http://de.wikipedia.org/wiki/Bestattungspflicht

Wobei z.B. Rheinland-Pfalz hinsichtlich des Erben wieder eine Sonderregelung hat, aber nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 BestG wäre die Schwester, wenn sie voll geschäftsfähig ist und kein vorrangig Verpflichteter da ist, schon für die Bestattungpflicht zuständig..

http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/1nqs/page/bsrlpprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=c&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-BestattGRPV2P9&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint

 
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