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Geschrieben von majena77 am 04.03.2015, 19:51 Uhr

BKK VBU Kind-krank-Geld Frage

Ja, das ist eine Änderung, die alle gesetzlichen Krankenkassen betrifft und die am 01.01.2015 in Kraft getreten ist. Der Arbeitgeber muss auch erst die Abrechnung des Monats machen in dem man Kind krank war, um den tatsächlichen Bruttoverlust festzustellen und der KK mit zu teilen. Anschließend berechnet die Kasse und 100% gibts nur, wenn man Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld bekommt. Achtung davon gehen noch SV Beiträge ab.

 
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