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Geschrieben von Danyshope am 24.01.2017, 19:12 Uhr

Aufentshaltsbestimmungsrecht!

Bei einer 5jährigen?

Ich halte ein Essprotokolle in dem Alter eh für fragwürdig. Das baut IMO mehr Druck auf als es der Sache dienlich ist. Und ich kann mir auch nicht vorestllen das das von einem für solche speziellen Esstörungen bei Kleinkindern fachlich ausgebildeten Arzt zur Sprache kommen würde. Hört sich eher nach der Aussage eines "normalen" Kinderarztes an, nicht aber für einen echten Spezialisten. und genau in dessen Hand gehört eine 5jährige mit Essstörung.

 
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