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Geschrieben von Kleine Fee am 24.01.2017, 8:20 Uhr

Aufentshaltsbestimmungsrecht!

“Wir müssen zurzeit alles merken was sie isst“

Willst du es für Dich selbst wissen oder hat der Arzt euch vorgegeben, ein Essensprotokoll zu führen? In letzterem Fall muss sich der Vater genauso daran halten wie an eine Medikamentierung. Das gilt aus meiner Sicht aber ortsunabhängig. Er müsste das Essen des Kindes im Auge haben, egal, wo sie sich befinden.

 
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