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Geschrieben von IngeA am 25.08.2016, 16:48 Uhr

Arbeitsrechtler vor!

Man darf während einer Krankheit normal fristgerecht gekündigt werden (wegen anderer Gründe als Krankheit).
Die Kündigung wegen Krankheit ist schwieriger.
Das geht nur, wenn zu erwarten ist, dass der Arbeitnehmer auch künftig häufig krank sein wird oder eben weg. seiner Krankheit den Anforderungen am Arbeitsplatz nicht mehr gerecht werden kann ("negative Gesundheitsprognose"). Das kann sein wenn jemand ständig kurz krank ist oder aber auch wie im oben genannten Beispiel.
Dann müssen noch betriebliche od. wirtschaftliche Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt sein. Das ist z.B. wenn der Arbeitnehmer in einem kleinen Betrieb nicht anderweitig beschäftigt werden kann. Einer großen Firma fällt es leichter jemanden z. B. vom Außendienst in den Innendienst oder von der Werkstatt in die Planung wechseln zu lassen.
Dann müssen die Interessen des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers gegeneinander abgewägt werden. Nur wenn das Gericht zur Auffassung kommt, dass der Arbeitgeber mehr unter der Situation zu leiden hat als ihm zugemutet werden kann, ist die Kündigung rechtens.

In dem oben erwähnten Fall fällt aber anscheinend schon Vorraussetzung 1 weg: Die Arbeitnehmerin wird ja anscheinend in 4-6 Wochen wieder arbeiten können, es besteht also keine "negative Gesundheitsprognose".

Ist die Frage, wie der Arbeitgeber die Kündigung in der Probezeit begründen möchte (klar, geht in der Probezeit auch ohne Begründung, einen Grund hat die Kündigung aber trotzdem), wenn er sie 4-6 Wochen später wieder einstellen möchte. Ich kann mir kaum vorstellen, dass das ein Arbeitsgericht abnimmt, dass die Krankheit nicht der Grund war, auch wenn keine Begründung genannt wurde.

LG Inge

 
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