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Geschrieben von Benedikte am 24.08.2016, 22:32 Uhr

Arbeitsrechtler vor!

Also, in der Probezeit kann man ja wohl beiderseitig ohne Angaben von Gründen schnell kündigen, oder? Also geht das-ohne Angaben von Gründen. Das ist nicht nur gesetzeskonform, sondern so ist es beabsichtigt, darum heisst das ganze Probezeit.

Bei einem neuen Vertrag kann man natürlich im Rahmen der geltenden Gesetze andere Vereinbarungen treffen. Wenn M nicht einverstanden ist, soll sie verhandeln oder eben nicht unterschreiben und sich was neues suchen.

Ganz vorsichtige Gegenfrage: Hat M einen üblen Leumund was längere Krank"schreibungen" angeht? Hat M bislang mehrere Arbeitgeber in kurzer Zeit gehabt? Gibt es einen Grund, dass der Arbeitegber das arbeitsverhältnis nur unter anderen- schlechteren- Konditionen weiterführen will? Das hat er ja wohl angedeutet, oder wieso kommt Ihr sonst drauf?

Ich erinnere mich an Deine Nichte

http://www.rund-ums-baby.de/aktuell/Ergaenzende-Erklaerung_696112.htm

Wie gesagt- ich finde das Verhalten des Arbeitgebers etwas harsch und verwunderlich und würde als honorige Arbeitnehmerin da auch nicht mehr hinwollen. Loyalität muss auf beiden Seiten wachsen und Kündigung wegen Unfall in der Probezeit ist echt keine vertrauensbildende Maßnahme. Wenn aber andererseits es sich um dene Nichte mit DER Vorgeschichte handelt, könnte ich den AG gut verstehen vdass er sich absichern will.

 
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