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Geschrieben von veralynn am 14.06.2012, 15:28 Uhr

arbeiten trotz krankschreibung

hallo ihr

wir sind arbeitgeber (hotel). wir haben seit 3 wochen eine neue zimmerdame, sie ist noch in der probezeit. heute ist sie krank. sie hat starke rückenbeschwerden, kann sich kaum bewegen, sie war auch im krankenhaus. sie hat nun ein zeugnis für eine woche, dann muss sie in die röhre. sie will aber trotzdem unbedingt arbeiten, das zeugnis also nicht abgeben. sie hat angst, die stelle sonst zu verlieren.

ich will das nicht! wenn etwas passiert, könnten wir in teufels küche kommen. mein mann meint, solange sie uns das zeugnis nicht gibt, wissen wir einfach nix davon. aber wenns hart auf hart kommt, sie sich den rücken bei der arbeit ganz runiniert und es dann ums geld geht, könnte sie böswilligerweise ja behaupten, dass sie das zeugnis abgeben habe und wir sie trotzdem zur arbeit gezwungen hätten.

ausserdem finde ich es besser, wenn sie erst mal auskuriert, denn sonst riskiert sie erst recht, dass dies eine langvierige sache wird. ich will ja auch nicht , dass sie ihre arbeit verliert aber wir haben nun mal jemanden eingestellt, weil wir jemanden dringend brauchen. und wenn sie wegen ihrer schmerzen nur eingeschränkt arbeiten kann, dann leiden ihre kolleginnen, erst recht, wenn sie dann für längere zeit ganz ausfällt.

wir dürften sie in der probezeit trotz krankheit kündigen, müssten aber gehalt fort zahlen, bis sie wieder gesund ist (ab dem 7. tag behahlt dann die versicherung). darüber habe ich mich heute schon erkundigt (schweiz).

am telefon fragte ich sie dann, ob sie diese rückenbeschwerden schon länger hat. ja, seit einem jahr. toll!!!! und dann nimmt man einen job als zimmerdame in einem hotel an, wo mann 60 betten täglich macht und 30 badezimmer putzt! das tolle ist ja, dass das gesetz auf ihrer seite ist. man darf bei einem vorstellungsgespräch ein bestehendes leiden verschweigen. aus sicht des arbeitnehmers ja verständlich, aber die sicht des arbeitgebers wird total ausgeblendet.

wenn wir pech haben müssen wir nun für die kommenden zwei jahre ihre sozialleistungen tragen und gleichzeitig einen ersatz einstellen.

würdet ihr sie arbeiten lassen? mein mann tendiert zu ja, ich zweifle. und wenn dann nur mit ihrer unterschrift, dass sie es unbedingt so haben will und das risiko auf sich nimmt.

was meint ihr?

 
14 Antworten:

sie muss 60 betten machen und 30 zimmer putzen

Antwort von Gaensebluemchen am 14.06.2012, 15:37 Uhr

allein... an einem tag... ?????

das ist nicht dein ernst?

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Re: arbeiten trotz krankschreibung

Antwort von anbin39 am 14.06.2012, 15:39 Uhr

Wenn eine Person an einem Tag 30 Badezimmer putzt möchte ich lieber nicht wissen wie auf die Hygiene geachtet wird.

Oder habe ich etwas falsch gelesen.

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ne gänseblümchen

Antwort von veralynn am 14.06.2012, 15:40 Uhr

zu dritt (vier frauen, wo von immer eine frei hat).

trotzdem geht das ganz schön in den rücken......

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anbin

Antwort von veralynn am 14.06.2012, 15:42 Uhr

das war nicht die frage. unser hotel ist sehr sauber. sie reinigen zu 3. 30 bäder und beziehen 60 betten, wenns hoch kommt..... wir haben hochsaison.....

aber es ist nun mal nen knochenjob, der in den rücken geht. keine frage. das kann man nur machen, wenn man gesund ist.

v.

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Re: arbeiten trotz krankschreibung

Antwort von Mucki+Ninchen am 14.06.2012, 16:06 Uhr

Ganz ehrlich? Ich würde es nicht machen. Gerade Rücken kann ja langwierig werden.

Dass sie das verschwiegen hat, mag ja ihr gutes Recht sein, aber ich würde das als Vertrauensbruch werten. Erst recht in kleinen Unternehmen, wo eben nicht aus 100 mal 2 krank sind, deren Arbeit dann eben aufgeteilt werden kann.

Grundsätzlich muss sie sich ja überlegen, ob der Job für sie geeignet ist. Und wenn ihr feststellt, das ist nicht der Fall, dann habt ihr ein Kündigungsrecht. Das mag bitter sein für die Dame, aber das Recht ist eben auch dafür da, den AG zu schützen. Es gilt ja für beide Seiten...

Gruß, M

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Re: arbeiten trotz krankschreibung

Antwort von kanja am 14.06.2012, 16:10 Uhr

Wenn sie trotz Beschwerden arbeitet, wird es ja höchstens schlimmer statt besser. Könnt Ihr Euch nicht einigen, dass das Arbeitsverhältnis während der Probezeit wieder aufgelöst wird? Ohne dass es Konsequenzen für eine Seite hat?

lg Anja

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ich hab auch "Rücken"

Antwort von like am 14.06.2012, 18:11 Uhr

und ich würd sie nicht arbeiten lassen. Auf Dauer wird sie mit dem Leiden nicht bei dieser Arbeit bleiben können bzw. ihr keinen Nutzen an ihr haben - insofern wäre das nur "aufgeschoben". Das müsst ihr wohl als blöd gelaufen abhaken. Wie es rechtlich aussieht, weiß ich allerdings nicht.
Einen anderen Job habt ihr nicht für sie?

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Re: arbeiten trotz krankschreibung

Antwort von tweenky am 14.06.2012, 19:29 Uhr

Ich würde das Arbeitsverhältnis beenden. Auf Dauer werdet Ihr Euch und auch ihr keinen Gefallen damit tun, auch wenn sie dies kurzfristig sicher anders beurteilen wird.

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Re: arbeiten trotz krankschreibung

Antwort von mondstaub am 14.06.2012, 19:54 Uhr

Ich würde sie auch kündigen, darf man in der Probezeit ohne Angaben von Gründen.

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Re: arbeiten trotz krankschreibung

Antwort von Pamela am 14.06.2012, 19:54 Uhr

ich wohne und arbeite auch in der Schweiz und bin ganz glücklich darüber das das Gesetz zu den Arbeitnehmern steht , anderst wie in Deutschland.
Für euch ist das natürlich als Arbeitgeber nicht so toll, aber ich selbst leide auch unter starken Rückenschmerzen ,war eine Woche krank geschrieben und in der Röhre und da haben Sie nichts festgestellt und nun gehe ich wieder schön mit Schmerzmittel arbeiten ( auch nach vielen Jahren in einer Firma steht schon der nächste hinten an und das will ich nicht)
ich finde es nicht fair Sie zu kündigen da Sie ja unbedingt arbeiten möchte da Sie den Job sicher auch braucht, sonst würde Sie ja nicht arbeiten kommen trotz krankschreibung, manchmal sollte ein Arbeitgeber auch mal menschlich denken , und immer dran denken auch als Chef kann man schwer krank werden

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Re: arbeiten trotz krankschreibung

Antwort von Leena am 14.06.2012, 20:23 Uhr

...ich habe keine Ahnung, wie das versicherungsrechtlich in der Schweiz aussieht, aber hier in Deutschland hatte ich mal gelernt, dass man nicht versichert wäre, wenn man trotz Krankschreibung zur Arbeit geht - und das wäre mir doch eine Nummer zu heikel, sowohl als AN als auch als AG.

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wird man in D in den Krankenstand gezwungen?!

Antwort von Alexa1978 am 14.06.2012, 20:48 Uhr

Wenn ich trotz Krankheit arbeiten gehen möchte - und das auch kann - dann lasse ich mich doch erst gar nicht krank schreiben; ich werde schließlich nicht dazu gezwungen.

Ich war schon ewig nicht mehr krank, aber wenn ich arbeitsunfähig und krank geschrieben bin, dann gehe ich bestimmt nicht arbeiten ohne mich zuvor wieder gesund zu melden.

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Ganz ehrlich, aus eigener Erfahrung!

Antwort von Seansmama am 14.06.2012, 21:02 Uhr

Wenn man seit 1 Jahr Schmerzen im Rücken hat und in die Röhre muß,
bedeutet dass zumeist, dass da ein Bandscheibenvorfall im Spiel ist. Arbeiten mit solchen Schmerzen geht, bei mir 2 Jahre, bis zum finalen Ende, einer NUR!!! 4-monatigen Krankschreibung, normal sind 6 Monate.
So einen KNochenjob dann noch anzutreten ist nicht besonders schlau oder berechnend, Hauptsache versichert und Kohle kommt rein. Ihr tut Euch keinen Gefallen, so lange die Sache nicht geklärt ist, mit einem MRT geht es erst los!

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@Pamela: Du bist ja süß...

Antwort von shinead am 14.06.2012, 21:08 Uhr

... Ein Arbeitgeber bezahlt seine Angestellten für ihre Arbeit.

Die Verhältnisse, die von der TE beschrieben wurden, hören sich für mich nach Familienunternehmen an. Nicht jeder Unternehmer kann es sich leisten, für einen häufig kranken Mitarbeiter (und das wird die Dame m.E. in diesem Job sein) 0,5 Ersatzkräfte einzustellen, um die Fehlzeiten wieder wett zu machen.

Auf Dauer werden nämlich die 3 anderen Hausdamen keine Lust haben Überstunden zu machen.

Menschlichkeit ist toll. Aber man muss sie sich leisten können (sonst gehen die anderen Arbeitsplätze auch hops).
Wäre die Mitarbeiterin schon Jahre dabei könnte ich Deine Einwände verstehen. Aber so?

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