Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von jaspermari am 18.01.2013, 13:22 Uhr

apropos Spielzeugpistole

ich arbeite ja mit geistig behinderten Schülern. Da muss dann mit 18 geklärt werden, wer der gesetzliche Betreuer ist.
Die müssen dann zum Gericht. Mein schüler k. hatte eine Spielzeugpistole dabei. Da standen die aber alle gleich stramm mit großen Augen

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.