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Geschrieben von mamafürvier am 20.02.2006, 20:30 Uhr

Anzeige bei e-Bay

Ne Beurteilung kann man nachträglich auch mit einem Zusatz versehen und das würde ich auch tun.
Ich würde den Verkäufer auch bei x-Bay anzeigen wegen Beleidigung und Falschen Angaben zur Ware.
Hab ich auch schon gemacht. Die "Auseinandersetzung wird von x-Bay "überwacht und so muß man zu eienr Einigung kommen.
Auch wenns nicht viel gekostet hat ich würd mein Geld zurück fordern.
Kerstin

 
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