Geschrieben von mami von fünfen am 23.04.2007, 19:41 Uhr |
Anrechnung von Tagespflegegeld bei ALG2
Halli hallo ihr lieben
Heute mal wieder ne Frage von mir.
Ab heute habe ich für die nächsten drei Monate 2 Kinder zur Betreuung,(wird entweder vom Arbeitsamt oder JA bezahlt) von zwei Freundinen von mir die eine Schulung vom Arbeitsamt aus machen.
Muß ich das auch angeben beim Amt und wird mir das angerechnet???? Ich selber habe ja acuh ein Pflegekind und habe mir deshalb wenig gedanken gemacht, allerdings geht es mir seit heute nicht mehr aus dem Kopf, da ja auch Taschengeld für die Kids angerechnet wird.
Ist doch eigentlich Betreuungsgeld, oder???
Wer weiß Bescheid und antwortet mir :-)
Liebe Grüße mal wieder Dani
Re: Anrechnung von Tagespflegegeld bei ALG2
Antwort von Babsi am 23.04.2007, 21:25 Uhr
Ja musst Du! Habs erst kürzlich wieder gelesen. Alles musst Du angeben, ausser Du bekommst das ohne Anmeldung:)
Die wollen sicherlich eine Sozialversicherungsnummer von Dir, oder?
Und schon ist es amtlich.
Es gibt aber einen gewissen Freibetrag, 100 Euro
Re: Anrechnung von Tagespflegegeld bei ALG2
Antwort von Babsi am 23.04.2007, 21:27 Uhr
Hoppla war noch gar nicht fertig, falsche Taste:)
Also 100 Euro sind glaub ich sowieso frei, heisst das darfst Du auf jeden Fall behalten, alles was darüber liegt, wird angerechnet, bekommst aber demenstprechend mehr drauf.
Wobei ich nicht glaube, das es so viel ist.
Aber siehs halt mal so, weniger vom Amt, dafür mehr geleistet:)
lg Babsi
@rabauken-mami das solltes du mir aber jetzt
Die folge wenn zappelin nicht mehr reicht...
Noch mal zu Froschs "Hammer" unten... *hochhol*
Mischt ihr euch in Kinderstreitereien ein???
Bayrisch für Angefangene und Fortgeschrittene
@@@jovi66
Wie schreibt man ein testament bzw eine sorgerech.
Das finde ich einen Hammer!!
@jovi66