Geschrieben von Leewja am 18.11.2013, 9:14 Uhr |
@.Anna., leonessa, ohno!
.Anna., bitte entschuldige, so hab ich das gar nicht gemeint! Das uäh war NUR auf die situation bezogen! Mein zweites post hab ich eig. Extra geschrieben, weil das erste an dich so unfreundlich klang! Meine eigentliche frage war ja nicht, ob ich reanimieren muss, das ist ja klar. Ich wollte es nur eben gerne besprechen...
Leonessa: die peg hat sie seit zwei jahren und damals wollte sie sie schon nicht. Sie sagte damals, da sprach sie noch, schon, dass sie nicht mehr leben will...
Der zustand hat Sich gestern eher richtung pneumonie verschlechtert, vielleicht auch was anderes, röntgen war (noch?) Unauffallig...
Ohno: ich hab keine ahnung, ich kenne das registre nichtmal...also wohl nicht, aber der tip ist interessant, kannst du mehr dazu sagen? Sie hat definitiv keine, laut hein, betreuerin (bei der aufnahme fragen wir Danach) und töchtern.
Sie lebt jedenfalls noch, ich musste zweimal nach ihr schauen die nacht, aber sie lebt.
Danke an allé! Heute wirds geklärt!
Ohno: ich glaive
Re: Hier findest du das Register:
Antwort von Soie am 18.11.2013, 11:11 Uhr
http://www.vorsorgeregister.de/
Als mein Vater beim Notar die Patientenverfügung gemacht hat, sagte der Notar auch das es dort hinterlegt wird und auch Krankenhäuser dort Anfragen falls ein Patient im lebensbedrohlichen Zustand ist.
Re: @.Anna., leonessa, ohno!
Antwort von ohno am 18.11.2013, 13:02 Uhr
Hallo Leewja,
notariell beurkundete Vorsorgevollmachten (mit oder ohne Patientenverfügungen) werden durch Notare im zentralen Vorsorgeregister eingetragen. Das heißt, nach einer Beurkundung werden (nur) die Daten der Vollmachtgeber/der Erklärenden in diesem Register vermerkt, hinterlegt sozusagen. Das zentrale Vorsorgeregister ist eine „Sammelstelle“ , um im Bedarfsfall schnell und zuverlässig die entsprechenden Informationen abrufen zu können, die man benötigt. So ist nachzuweisen, dass eine entsprechende Erklärung abgegeben wurde. Allerdings ist dies keine Pflicht, Notare machen dies aber relativ gewissenhaft; ob sich privat verfügende Personen jedoch in dieses Register eingetragen, ist eher nicht mit einer Regelmäßigkeit anzunehmen. Und dieses Register gibt es auch noch nicht so lang. Vielleicht 5 Jahre.
Bei der Eintragung im zentralen Vorsorgeregister wird außerdem unterschieden zwischen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung. Dadurch kann man kurzerhand erkennen, ob eine Patientenverfügung besteht.
Ich bin immer davon ausgegangen, dass behandelnde Ärzte hierauf Zugriff haben, nicht nur Betreuungsgerichte. Aber das scheint wohl nicht der Fall zu sein.
VG, ohno
Re: @Leewja
Antwort von .Anna. am 18.11.2013, 17:53 Uhr
Hallo Leewja,
zu keinem Zeitpunkt war irgendwie angesäuert.
Ich werde versuchen, an meinem Ein- und Ausdruck zu arbeiten :-)
Hoffentlich haben sich die Fragen mit der Betreuerin heute klären können !
Gruß Anna
Re: @Leewja
Antwort von leonessa am 18.11.2013, 18:12 Uhr
Dann habe ich das mit der PEG falsch verstanden, sorry.
Wurde die Berufsbetreuerin unterdessen erreicht? Haben sich die Töchter einmal blicken lasen?
LG, Leonessa
Leewja-wie geht es Deiner Patientin?
Tatort?
Passwort bei Email
Scheidung...
Filmempfehlung.......Alphabet
Heikle Frage zur gerichtlich festgelegten Betreuung
Doris Lessing ist gestorben
So leid es mir tut, ich muß ein altes Thema nochmal aufgreifen :(
Der Krieg am Grab - Mädels brauch Eure Meinung!