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Geschrieben von u_hoernchen am 07.04.2013, 20:56 Uhr

wie strikt seid Ihr mit der Einhaltung von Altersbeschränkungen

z.B. bei eigener Email-Adresse, Skypekonten etc.?
Mein Sohn (10) war total stinkig auf mich, weil ich - als ich ihm ein Googlemail-Konto einrichten wollte und ander Altersbeschränkung gescheitert bin - gesagt habe, na, dann geht das nicht. Seine Freunde würden dann einfach beim Alter lügen.

Ich hab ihm dann bei meinem Konto einen Mitbenutzer angelegt, dann ging es wieder mit der Laune.

Jetzt nächstes Thema: er hat sich ohne uns zu fragen mit einem Kumpel ein Skype-Konto zugelegt (auf seinem ipod). Ich hier am Rumflippen (nicht ihm gegenüber) und ám Überlegen, wie ich darauf reagieren soll.

Strikt verbieten, weil erst ab 13? aber alle Freunde machen es doch auch.
Oder erlauben unter der Bedingung, dass ich jederzeit reinschauen darf?
Oder sagen: es werden nur Benutzerkonten angelegt, wenn ich das VORHER weiß und mit ihm die Sicherheitseinstellungen festlege.

oh mann, mir geht da echt die Düse

V.a auch weil einer der Schul"freunde", der da auch anstachelt, so ein Typ ist, der auch bestimmt irgendwann sagt "lass uns eine rauchen, weil es verboten ist, aber cool!"

HÜlfe!!

 
29 Antworten:

Eher locker

Antwort von chartinael am 07.04.2013, 21:01 Uhr

... ein googlekonto und gmxkonto schon seit jahren skype seit mit ca. 10 jahren eingerichtet ... und facebook erst mit dem 13. geburtstag.

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Re: wie strikt seid Ihr mit der Einhaltung von Altersbeschränkungen

Antwort von bobfahrer am 07.04.2013, 21:29 Uhr

Wer es nicht einhält oder sich daran orientiert lernt dem Kind das Regeln dazu da sind sie nicht zu beachten. Ich bin froh das es das gibt, Kind akzeptiert das auch.

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Re: wie strikt seid Ihr mit der Einhaltung von Altersbeschränkungen

Antwort von heffalump22 am 07.04.2013, 21:41 Uhr

Ich habe 2 Jungs, die sind 10 jahre und 8 jahre alt aber beide interessieren sich derzeit noch gar nichts fürs I-Net. Mein großer kam auch noch nicht an das der eine Email adresse, Skype Adresse oder bei Facebook rein möchte. Muss sagen das ich darüber auch sehr froh bin, weil erlauben würde ich es in dem alter nicht. Wenn er sich mit jemanden verabreden will dafür haben wir ein Telefon und fertig. Derzeit ist draußen Spielen mehr angesagt.

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Mein Sohn hat sich mit knapp 10 Jahren bei FB angemeldet

Antwort von Gaby J. am 07.04.2013, 23:10 Uhr

als er bei einem Freund war.
Kam nach Hause, hat es mir erzählt. Mein erster Impuls war, das Konto wird gelöscht.
Und dann? Hätte er sich beim nächsten mal beim Freund wieder registriert, und hätte mir nix gesagt.

also sind wir so verblieben, das er das FB Konto behalten darf, ich aber sein PW kenne und wir die Kontoeinstellungen zusammen durchgegangen sind.

dann war es aber erstmal eh uninteressant, weil kaum einer bei FB war von seinen Freunden. Seit einem halben Jahr ist er ab und zu mal aktiv, aber alles im Rahmen. Meist Chattet er mit seinem Großcousin in Berlin oder läd bearbeitet Fotos hoch.

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Skype

Antwort von Jayjay am 08.04.2013, 7:34 Uhr

Skype ist aber doch ohne Altersbeschränkung, oder? Zumindest ist mir da noch nichts aufgefallen, auch bei der Anmeldung nicht.
Allerdings hätte ich trotzdem was dagegen, wenn mein Kind sich da ohne zu fragen anmelden würde.
Ansonsten sehe ich das wie Bobfahrer. Regeln werden hier eingehalten und Punkt. Meine wird bald 13 und möchte auch Facebook, wobei es aber nachgelassen hat, seit sie Skype hat. (Das haben wir ihr auf Anfrage eingerichtet, sie hat eh keinen eigenen Rechner, muss also an mein Laptop, und das geht dann eh nur kontrolliert...)

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Einhaltung von Altersbeschränkungen

Antwort von Ebba am 08.04.2013, 7:52 Uhr

Altersbeschränkungen, sogar solche die nicht auf AGB beruhen sondern auf gesetzlichen Regelungen sehe ich als Richtschnur aber nicht als Grenze. Will sagen, letztendlich entscheide ich, wann mein Kind etwas darf, sonst niemand.
Ich halte mch doch frecherweise für klug und lebenserfahren genug, das so zu handhaben.

Einen E-Mail-Account habe sich Kinder übrigens schon in der Grundschule im Unterricht zugelegt. Meine Tochter hat aber einen seit sie schreiben kann u. schreibt sich darüber schon sehr lange mit zB ihren Grosseltern. Wusste gar nicht, dass es da Altersbeschränkungen gibt. Gleiches gilt für Skpe.

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Re: wie strikt seid Ihr mit der Einhaltung von Altersbeschränkungen

Antwort von Ebba am 08.04.2013, 7:56 Uhr

Da das Kind die offiziellen Altersbegrenzungen idR nicht kennt, weiss es auch nicht, das Mama die Regeln verletzt.
Ansonsten sind Regeln auch durchaus dazu da hinterfragt zu werden u. wenn man bereit ist evtl. die Konsequenzen zu tragen und in der Lage ist Folgen einzuschätzen, auch zu brechen. Dafür bedarf es aber immer einer gewissen Lebenserfahrung.
Ich gehe zB durchaus mal bei Rot über die Ampel, würde aber mit dem Auto niemals eine rote Ampel überfahren :-)

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Da die Kinder in der Schule....

Antwort von Trini am 08.04.2013, 8:28 Uhr

Internetzgang haben, kann man eh nicht kontrollieren, was sie sich (mit gefaketen Geburtsdaten) einrichten.

Trini

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Re: Einhaltung von Altersbeschränkungen

Antwort von Eileen am 08.04.2013, 8:32 Uhr

Zur Zeit auch bei uns ein Thema. Auf Wunsch habe ich SohnemannGroß ein Skype-Konto eingerichtet - er ist 13. Seine Klasse hat einen Chatraum bei Skype wo man sich regelmäßig "trifft". So weit so gut. Er darf es nur "benutzen" wenn ich die Zugangsdaten habe und ich muss gestehen ich kontrolliere (noch). Man liest genug über mobbing etc... Ich weiß, daß einige unter euch es unmöglich finden, daß ich den Chat kontrolliere, aber noch immer haben wir als Eltern die Verantwortung. Natürlich haben wir über die Gefahren geredet und auch in der Schule gab es einen Vortrag darüber.... Die Kontrolle des Chats hat mich einigermassen beruhigt, was mir nicht gefällt ist der Cousin von einem Mitschüler der dort recht doof mitredet (aber noch ok) und es stimmt mich doch sehr nachdenklich zu sehen, daß einige Kinder (ca. 5-6) bis Mitternacht dort "rumhängen" ..naja.... da frage ich mich doch ob denn die Eltern dies nicht mitbekommen. Anscheinend haben einrige tatsächlich Handys & Co. womit sie jederzeit online sein können und einige tun dies auch.....nee kann ich beim besten Willen nicht verstehen. Womit wir beim nächsten aktuellen Thema sind: das Internetfähige Handy. Abgesehen wom Preis solcher Geräte (ein Kind hat tatsächlich ein 440 Euro Handy) finde ich nicht, daß die Kinder dies schon haben sollten - wie soll man das noch steigern im Leben wenn man als Kind schon alles hat und darf? ! Wir haben nur 1 Computer und der steht im Wohnzimmer - da dürfen die Kinder ab und an dran und KindGroß darf auch chatten. Sie sollen ja auch nicht hinterm Mond aufwachsen und mit den Umgang mit den Medien lernen aber langsam - es sollte in dem Alter auch noch etwas anderes geben als chatten und facebook : sich im real life treffen und REDEN und nicht mit Stöpsel in den Ohren neben einander sitzen......

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Re: Da die Kinder in der Schule....

Antwort von Ebba am 08.04.2013, 8:37 Uhr

Das ist zwar so, Trini, entbindet mich aber IMHO nicht von meiner Erziehungspflicht. Will sagen, wenn ich mit gewissen Dingen nicht einverstanden bin, weil ich glaube, dass sie meinem Kind schaden oder mein Kind damit anderen schadet (das ist meine Richtschnur), dann verbiete ich sie ihm, auch dann, wenn es sie dann evtl. trotzdem heimlich macht. Ich will ihm dann einfach keine Belanglosigkeit suggerieren.
Wenn ich dann herausfinde, dass es etwas heimlich macht, dann überlege ich mir, ob es tats. (noch immer) eine notwendige Regel ist und handele danach, in dem ich die Grenzüberschreitung entw. ignoriere und tue als hatte ich nix bemerkt, ein Fass auf mache, aber im Anschluss die Regel ändere oder auf zukünftige Einhaltung der Regel bestehe.

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naja bob...

Antwort von yellow_sky am 08.04.2013, 8:38 Uhr

...hälst du dich immer an regeln? Also ich nicht :-)
Von dem abgesehen gibt es auch unsinnige regeln.
Lg

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ebba

Antwort von yellow_sky am 08.04.2013, 8:41 Uhr

Und du glaubst es ist besser eine grüne ampel zu überfahren? Ich glaube nicht das es an der strafe etwas ändert

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Aber, wenn Kind in der Schule heimlich ein Facebook-Konto einrichtet, ...

Antwort von Trini am 08.04.2013, 8:46 Uhr

...KANN ich doch gar nicht kontrollieren.

Dann ist das semi-legal eingerichtete Konto zu hause doch fast besser.

Trini

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Re: Aber, wenn Kind in der Schule heimlich ein Facebook-Konto einrichtet, ...

Antwort von Ebba am 08.04.2013, 8:58 Uhr

nein, kannst du nicht. Es sei denn, dein Kind ist blöd genug, sich mit seinem RealName anzumelden :-). Wenn es das nicht tut, dann ist ja auch schon eine Menge gewonnen. Und, manchmal führen Heimlichkeiten auch zu einer durchaus wünschenswerten Eigenverantwortung und Selbstkontrolle und die Kinder finden kreative Lösungen, mit denen man sogar als Eltern leben kann :-)

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Re: ebba

Antwort von Ebba am 08.04.2013, 8:59 Uhr

Ich gebe zu: Armes kleines Ampel :-)

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Re: wie strikt seid Ihr mit der Einhaltung von Altersbeschränkungen

Antwort von Häsle am 08.04.2013, 9:00 Uhr

Ich würde das von meiner eigenen Einschätzung abhängig machen.

Du persönlich hättest ja kein Problem damit, dass dein Kind eine E-Mail-Adresse hat. Dann würde ich das auch so erklären, dass diese eine Regel nach sorgfältiger Betrachtung für euch nicht wichtig ist, solange dein Kind damit verantwortungsbewusst umgeht.

Das heißt ja nicht, dass damit alle Regeln hinfällig werden.

Gerade eine E-Mail-Adresse ist ja echt nichts besonders Gefährliches, wenn man aufpasst. Ich wusste gar nicht, dass es da eine Altersbeschränkung gibt. Meine Tochter (7) hatte schon als Baby eine, die wir wegen der Flugmeilensammlerei einrichten mussten. Allerdings bei gmx, hat mein Mann gemacht. Damit schreibt sie Mails an eine 9-jährige Freundin.

Wo ich nie schummeln würde, sind z. B. Altersangaben bei Eintrittskarten, Fahrkarten etc. Ich kenne Leute, die ihre Kinder bei Kontrollen zum Lügen zwingen.

Regeln dürfen hinterfragt werden. Dabei merkt man nämlich, dass die meisten schon einen guten Grund haben.

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Unterschiedlich....

Antwort von Sodapop am 08.04.2013, 10:32 Uhr

Einem eMail-Konto würde ich bedenkenlos zustimmen.

Bei Skype, Facebook und Co. bin ich froh über deren Altersbeschränkungen. Und derzeit besteht eh noch kein Interesse an Facebook und Co. Die Einschulung mit 7 war also doch ein Segen. :)

Grüße
Sodapop

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Re: Unterschiedlich....

Antwort von Jayjay am 08.04.2013, 12:16 Uhr

Wo ist bei Skype eine Altersbeschränkung? Interessiert mich jetzt, da ich die nicht finde.

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Re: wie strikt seid Ihr mit der Einhaltung von Altersbeschränkungen

Antwort von lotte_1753 am 08.04.2013, 12:58 Uhr

Alle Kinder haben Emailaccounts und der Grosse (11) auch einen Skypeaccount. Facebook- oder Twitteraccounts gibt es noch nicht. Altersempfehlungen sind ein guter Hinweis, aber letztlich entscheiden wir als Eltern.

Skype ist auch sehr praktisch, um Kinder zum Essen zu rufen, die sich in der 2. Etage bei lauter Musik in meinem Büro verkrochen haben ...

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Keine Ahnung....

Antwort von Sodapop am 08.04.2013, 13:21 Uhr

Ich hab jetzt einfach mal nachgeplaudert.

Allerdings ist man mit U18 nicht voll geschäftsfähig, so dass es der Zustimmung der Eltern bedarf - immerhin.

Grüße
Sodapop

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Link:

Antwort von Sodapop am 08.04.2013, 13:25 Uhr

http://www.skype.com/de/legal/tou/#8

Da steht zumindest unter 2.2:

Zitat:[..]
2.2 Sie können die vorliegenden Bedingungen nicht annehmen, wenn [..] (b) Sie das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter für das Schließen einer verbindlichen Vereinbarung mit Skype noch nicht erreicht haben.
[..]

Grüße
Sodapop

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Mach ich auch so ...

Antwort von chartinael am 08.04.2013, 13:46 Uhr

bei uns wird stichprobenartig kontrolliert und gegebenenfalls auch über das gelesene und geschriebene mit dem Kind gesprochen.

So gab es nämlich den Fall, daß über eine Mitschülerin recht bös geschrieben wurde - das wurde moniert, vor allem da man gleichzeitig mit dieser Schülerin freundlich war. Nee, das geht gar nicht. Entweder, diejenige weiß, was meine Tochter von ihr hält - die nicht so schönen Sachen, oder eben nicht. Aber so tun, als wäre man dufte befreundet und hintenrum wird gelästert - nee, das geht nicht.

Hab ihr auch gesagt, sie möge ihren Skypekontakten mitteilen, daß Nachrichten nciht nachträglich gelöscht werden - sehen wir gelöschte Nachrichten, fliegen die von der Freundesliste. Sie mögen es sich also alle überlegen, was sie schreiben. Funktioniert gut.

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Re: naja bob...

Antwort von bobfahrer am 08.04.2013, 14:37 Uhr

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Re: naja bob...

Antwort von yellow_sky am 08.04.2013, 15:18 Uhr

auch eine argumentation...

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Re: Link:

Antwort von Ebba am 08.04.2013, 15:51 Uhr

"gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter für das Schließen einer verbindlichen Vereinbarung mit Skype"

und das wäre?

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in Deutschland: 18 Jahre

Antwort von Sodapop am 09.04.2013, 9:05 Uhr

Grüße
Sodapop

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Re: in Deutschland: 18 Jahre

Antwort von Ebba am 09.04.2013, 9:20 Uhr

nein, das stimmt so nicht. Auch ein noch nicht 18 jähriger kann Geschäfte wirksam abschließen, zB solche, die er "mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oderzur freien Verfügung von dem Vertreter oder it dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.(sog. Taschengeldparagraph - gilt aber natürlich auch für zB das Geld für den Bus oder die Stereoanlage, wenn die Eltern es dem Kind für diese Ausgabe überlassen.) Wenn eine Dienstleistung, wie zB Skype, kostenlos angeboten wird, dann gibt es IMHO kein gesetzliches Mindestalter.
Ich gebe zu, das kann man diskutieren. Worauf ich aber hinaus wollte ist, dass die AGB von Skype im Punkt der Altersbegrenzungen völlig nichtsagend sind.

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Re: in Deutschland: 18 Jahre

Antwort von lotte_1753 am 09.04.2013, 11:38 Uhr

Weiss nicht, in den AGB hast Du sicher auch Haftungsbeschränkungen o.ä. drin in die ein Kind m.E. nicht wirksam einwilligen kann.

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Re: in Deutschland: 18 Jahre

Antwort von Mickie am 09.04.2013, 20:57 Uhr

Dann machen wir es mal einfach: Sofern Skype korrekt zitiert wurde:

Dann dürfen Kinder bis 7 dort kein Konto einrichten da sie lt. § 104 BGB Geschäftsunfähig sind.

Kinder und Jugendliche von 7 bis 18 dürften demnach ein Konto einrichten, da sie nach § 106 BGB beschränkt Geschäftsfähig sind. Der Vertrag wäre dann solange schwebend unwirksam, sofern nicht eine Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vorliegt, bis der gesetzliche Vertreter auch nachträglich seine Genehmigung gibt.

Ob der Vertrag im Rhamen des "Taschengeldparagrapehen" §110 BGB Gültigkeit bekäme bliebe fraglich.

Ab 18 gelten die Jugendlichen dann als Voll Geschäftsfähig.

Gruss Mickie

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