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Geschrieben von Kerstin123 am 02.10.2023, 7:33 Uhr

Taschengeldkonto v. Kindsvater

Du kannst das Konto eröffnen und über dich laufen lassen, damit wäre ausgeschlossen, dass der Vater sich Geld zurück bucht, er kann es dann nur dorthin überweisen

Also das Konto gehört deinem sohn, aber als Erziehungsberechtigte hättest Du Zugriff auf das Konto und könntest auch den Kontostand online einsehen

Dein Sohn kann auch Kontoauszüge abholen mit seiner Karte, da sieht er den Kontostand und die Kontobewegungen

 
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