Geschrieben von anja1166 am 12.05.2016, 19:15 Uhr |
Rechtslage
Es heißt immer, es dürfte nicht nach unten korrigiert werden. Aus pädagogischer Sicht ist das auch vollkommen unsinnig, quasi der Super GAU.
Die Rechtslage ist allerdings wohl eine andere. Rechtlich geht das wohl u.U. doch, es gab hier bei uns (auch NRW) erst kürzlich eine Prüfung durch die Juristen der Bezirksregierung. Sachlage waren übersehene Fehler bei der ersten Korrektur. Dazu gibt es dann so einen schönen Fachbegriff, irgendwas mit Rücknahme einer ungerechtfertigten Bevorzugung oder so.
- Test nach Rückgabe verschlechtern???? - Berlinberlin 12.05.16, 14:56
- Re: Test nach Rückgabe verschlechtern???? - Leseratte 12.05.16, 18:07
- Rechtslage - anja1166 12.05.16, 19:15
- Re: Test nach Rückgabe verschlechtern???? - Carmar 13.05.16, 7:15
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- In der Grundschule schon passiert bei meiner Tochter. - lejaki 13.05.16, 14:00
- Re: In der Grundschule schon passiert bei meiner Tochter. - Berlinberlin 14.05.16, 8:38
- Re: In der Grundschule schon passiert bei meiner Tochter. - Emmi67 16.05.16, 12:58
- Re: In der Grundschule schon passiert bei meiner Tochter. - Berlinberlin 18.05.16, 11:17
- Re: Test nach Rückgabe verschlechtern???? - Mariakat 14.05.16, 8:39
- Re: Test nach Rückgabe verschlechtern???? - Leseratte 12.05.16, 18:07