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Geschrieben von anja1166 am 12.05.2016, 19:15 Uhr

Rechtslage

Es heißt immer, es dürfte nicht nach unten korrigiert werden. Aus pädagogischer Sicht ist das auch vollkommen unsinnig, quasi der Super GAU.

Die Rechtslage ist allerdings wohl eine andere. Rechtlich geht das wohl u.U. doch, es gab hier bei uns (auch NRW) erst kürzlich eine Prüfung durch die Juristen der Bezirksregierung. Sachlage waren übersehene Fehler bei der ersten Korrektur. Dazu gibt es dann so einen schönen Fachbegriff, irgendwas mit Rücknahme einer ungerechtfertigten Bevorzugung oder so.

 
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