Geschrieben von mileluwi am 29.10.2013, 8:36 Uhr |
Jugendschutzgesetz
Die Diskussion hatten wir auch, mein Sohn (14) hat sich ne Dauerkarte für die Hannover96 Heimspiele gekauft. Anfangs war ich nicht so glücklich damit aber die meisten Spiele sind tatsächlich am Nachmittag. Nun steht am 8.11. ein Flutlichtspiel an. D.h. es geht um 20.30 Uhr erst los.
Ich habe bei denen angerufen und mal gefragt wie die es dort handhaben mit Jugendlichen. Sie sagte am Telefon: Mein Sohn dürfe natürlich ins Stadion, aber es gäbe ja das Gesetz, das er bis 22 Uhr nur auf der Strasse sein darf.
Theoretisch dürfte man ihn dann des Stations verweisen. Nun bekommt er eine "Vollmacht" von mir auf der steht das ich damit einverstanden bin, das er das Spiel zu Ende schaut und ich ihn im Anschluss abholen werde.
Ich gehe nicht davon aus dass das wer kontrolliert aber für den Falls das, sind wir auf der sicheren Seite.
Ich werde meinen Sohn dann in Stadionnähe wieder einsammeln und nach Hause bringen, denn die Kinder dürfen nach 22Uhr nicht alleine unterwegs sein, mit den Eltern allerdings schon.
- Jugendschutzgesetz - KH 27.10.13, 18:06
- Re: Jugendschutzgesetz - .Anna. 27.10.13, 20:34
- Re: Jugendschutzgesetz - mileluwi 29.10.13, 8:36
- Wo steht das denn, dass er allein nur bis 22 Uhr auf der Straße sein darf? - KH 29.10.13, 14:26
- Re: Jugendschutzgesetz - mileluwi 29.10.13, 8:36
- Re: Jugendschutzgesetz - .Anna. 27.10.13, 20:34
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