Geschrieben von .Anna. am 27.10.2013, 20:34 Uhr |
Jugendschutzgesetz
Hallo,
das Jugendschutzgesetz verstehe ich da genau so wie du : Es sagt nichts über Sportstätten; also von daher darf dein Sohn da hinein und das auch nach 20 Uhr.
Inwieweit der Aufsichtspflicht genügt wird, ist eine andere Frage.
Ich würde daher nicht formulieren "er darf auch nach 20 Uhr alleine dahin" , sondern "jedenfalls das Jugendschutzgesetz verbietet es nicht". Das ist ein Unterschied.
Weiß dein Mann, dass du damit nicht einverstanden bist ?
Gruß Anna
(Komme mir gerade etwas gluckenmäßig vor : Unser Ältester war kürzlich mit 16 da erste Mal mit einem Freund und ohne Eltern im Fußballstadium. Er wollte bisher aber auch nicht. Tochter - 14 - möchte gerne und darf demnächst mit einem etwas älteren Freund; allerdings zum Spiel am Nachmittag)
- Jugendschutzgesetz - KH 27.10.13, 18:06
- Re: Jugendschutzgesetz - .Anna. 27.10.13, 20:34
- Re: Jugendschutzgesetz - mileluwi 29.10.13, 8:36
- Wo steht das denn, dass er allein nur bis 22 Uhr auf der Straße sein darf? - KH 29.10.13, 14:26
- Re: Jugendschutzgesetz - mileluwi 29.10.13, 8:36
- Re: Jugendschutzgesetz - .Anna. 27.10.13, 20:34
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